Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen auf der Grundlage des Bedarfsplans 2019 mit dem Arztstand 01.03.2022 unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das HMSI
Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen auf der Grundlage des Bedarfsplans 2019 mit dem Arztstand 01.03.2022 unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das HMSI