Praxisinhaber können sich selbst um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrer Praxis kümmern. Erinnerung: Eine Wiederholungsschulung ist nach fünf Jahren erforderlich.
Auch in Arztpraxen sind die Beschäftigten eine wichtige Ressource, deren Gesundheit es zu erhalten gilt. Um die Sicherheit und Gesundheit in der Praxis zu gewährleisten, müssen daher auch Arztpraxen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Praxis sicherstellen. Im Rahmen der sogenannten Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 schließen Praxisinhaberinnen und -inhaber einen Vertrag mit einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich selbst um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb kümmern wollen, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Informations- und Motivationsmaßnahme zu besuchen, die auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorbereitet.
Grund- und Auffrischungskurse
Bereits seit 2010 bietet die Fachkundige Stelle bei der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) eine solche Motivations- und Informationsmaßnahme (MIMA) im Rahmen des ärztlichen Fortbildungsprogramms in der Akademie in Bad Nauheim an. In sechs Lehreinheiten werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte darauf vorbereitet, gesundheitliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu erkennen und etwas dagegen zu tun. Im Anschluss an die Schulung führen Praxisinhaber die Gefährdungsbeurteilung in ihrer Praxis selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen fest und entscheiden auf dieser Basis, wann sie ihre Betriebsärztin bzw. ihren Betriebsarzt (beispielsweise zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge) oder ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.
Die Kenntnisse des Praxisinhabers im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen für die alternative Betreuung regelmäßig, spätestens nach fünf Jahren, aufgefrischt werden. Dazu bietet die Fachkundige Stelle der Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der BGW eine Auffrischungsschulung (FOBI) an, die ebenfalls in der Akademie in Bad Nauheim stattfindet. Im Rahmen der Auffrischungsschulung werden alle wichtigen Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Anregungen vermittelt, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis weiterentwickelt werden kann.
Termine 2022 in Bad Nauheim
Nach einer auch coronabedingten Pause finden 2022 wieder Basis- und Auffrischungsschulungen an zahlreichen Terminen in der Akademie für ärztliche Fortbildung in Bad Nauheim statt. Die beiden Beauftragten der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Adelheid Rauch und Dr. med. Vera Stich-Kreitner, beide Fachärztinnen für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin, freuen sich darauf, Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermitteln zu können. Informationen siehe Tabellen unten und im Internet unter www.laekh.de
Dr. med. Vera Stich-Kreitner, Dr. med. Adelheid Rauch
AbBA: Termine und Ansprechpartner | |
Termine 2022 | MIMA = Basisschulung, FOBI = Auffrischungsschulung |
26.01.2022 FOBI | 22.06.2022 FOBI | 13.07.2022 FOBI |
16.02.2022 FOBI | 14.09.2022 FOBI |
23.03.2022 FOBI | 19.10.2022 MIMA |
06.04.2022 MIMA | 09.11.2022 FOBI |
04.05.2022 FOBI | 14.12.2022 FOBI |
Kontakt/Anmeldung Infos auf der Website www.laekh.de | Sigrid Knodt, Fachkundige Stelle AbBA, Bezirksärztekammer Wiesbaden, Fon: 0611 97748-0, E-Mail: abba@laekh.de |