Die Delegiertenversammlung hat am 27.11.2021 den Jahresabschluss 2020 des Versorgungswerkes festgestellt und den Vorstand entlastet. Vor diesen Beschlüssen erläuterte der Vorsitzende des Vorstandes Dr. med. Titus Frhr. Schenck zu Schweinsberg den Jahresabschluss und ging auf einige aktuelle Entwicklungen ein.

Der Beitragssatz beträgt auch im Jahr 2022 unverändert 18,6 %. Erstmals seit vielen Jahren sinkt hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze bis zu der vom Einkommen Beiträge an das Versorgungswerk oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) abgeführt werden müssen. Die monatliche Grenze in Westdeutschland beträgt jetzt nicht mehr 7.100 €, sondern 7.050 €. Dadurch verringert sich der Höchstbeitrag für die Mitglieder des Versorgungswerkes leicht von 1.320.60 € auf 1.311,30 €. Eine Übersicht der verschiedenen Beitragssätze findet sich auf der Internetseite des Versorgungswerkes und auf S. 41.

Lebensbescheinigungen entfallen in den meisten Fällen

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) konnte mit der Deutschen Post vereinbaren, dass Versorgungswerke genauso wie die DRV den sogenannten Renten Service nutzen können, indem sie Sterbefälle abfragen. Das Versorgungswerk der LÄKH wird dem entsprechenden Rahmenvertrag beitreten. Dadurch müssen die in Deutschland lebenden Leistungsbezieher nicht mehr Jahr für Jahr eine Lebensbescheinigung vorlegen. Etwas anderes gilt dann nur noch für die im Ausland lebenden Rentner.

Deutliche Verstärkung der Verlustrücklage

Durch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Absenkung des Leistungszinses auf 2,5 % wurden in der versicherungsmathematischen Bilanz einmalig rund 540 Mio. € frei. Damit konnte die Verlustrücklage – also das Eigenkapital – von 503 Mio. € auf 617 Mio. € aufgestockt werden. Der Anteil der Verlustrücklage an der Deckungsrückstellung beträgt damit 6,50 %. Somit kann die Vorgabe des ABV-Leitfadens erfüllt werden, die wegen des Risikoprofils der Anlagen des Versorgungswerkes Eigenkapital in Höhe von mindestens 6 % der Deckungsrückstellung fordert. Außerdem konnte der versicherungsmathematische Überschuss dazu verwendet werden, den bilanziellen Rechnungszins von 3,48 % auf 3,30 % abzusenken. Damit wird der Kapitalanlage erneut Luft verschafft. Denn je niedriger der bilanzielle Rechnungszins, desto geringer sind die Anforderungen an die Rendite der Kapitalanlage. Dies ist insofern wichtig, als die Zinsen für sichere festverzinsliche Wertpapiere immer noch extrem niedrig sind. In riskantere Anlagen mit höheren Renditen wie Aktien oder Private Equity investiert das Versorgungswerk zwar auch, allerdings müssen diese zur Sicherheit mit Eigenkapital unterlegt werden. Schließlich muss das Versorgungswerk jederzeit in der Lage sein, die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erfüllen zu können.

Mit rund 10 Mio. € konnte im Unterschied zu den Vorjahren auch erstmals wieder ein signifikanter Betrag in die Rückstellung für Überschussbeteiligung eingestellt werden. Insgesamt enthält sie jetzt rund 23 Mio. €, die in den nächsten Jahren in Form von Erhöhungen der Anwartschaften und Renten an die Mitglieder ausgeschüttet werden können.

Die Bilanzsumme überschritt erstmals die Schwelle von 10 Mrd. € und beläuft sich jetzt auf 10,2 Mrd. €.

Leichter Rückgang der Beiträge

Während die Beiträge eigentlich Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Mitglieder zunimmt und die bereits erwähnte Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, war im Jahr 2020 mit 337 Mio. € ein leichter Rückgang zu verzeichnen; im Vorjahr zahlten die Mitglieder rund 340 Mio. € an das Versorgungswerk. Die durchschnittliche monatliche Altersrente betrug zum 31.12.2020 2.231 € und die durchschnittliche vorgezogene Altersrente 1.924 €. Berufsunfähigkeits-Rentner erhielten durchschnittlich 2.068 € pro Monat.

97 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Jahr 2020 für die Mitglieder im Versorgungswerk tätig. Im Vergleich zum Vorjahr (96) ist die Zahl der Mitarbeiter damit mehr oder weniger stabil geblieben.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Das Versorgungswerk hat vom Abschlussprüfer auch für das Jahr 2020 einen Bestätigungsvermerk erhalten. Nach der Prüfung haben sich keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses und des Lageberichtes ergeben. Auch die Risikoeinschätzungen des Aktuars und der für das Zentrale Risikocontrolling zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren rundweg positiv.

Johannes Prien, Referent des Vorstandes des Versorgungswerkes