1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Die Landesärztekammer Hessen ist nach § 1 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz) in der Fassung vom 25. Mai 2018 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Nach § 13 Heilberufsgesetz und dem entsprechenden § 4 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995, zuletzt geändert am 1. Dezember 2020, sind Organe der Kammer

die Delegiertenversammlung sowie

das Präsidium.

Der Verwaltungssitz der Kammer befindet sich in 60314 Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 152.

In Bad Nauheim ist das Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen ansässig. Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und die Carl-Oelemann-Schule (für Medizinische Fachangestellte) führen dort Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Im „Gästehaus der Carl-Oelemann-Schule“ werden die Teilnehmer der Überbetrieblichen Ausbildung beherbergt.

Die Bezirksärztekammern in Darmstadt, Frankfurt/Main, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden nehmen die dezentralen Aufgaben der Landesärztekammer nach regionalen Gesichtspunkten wahr.

Als besondere Einrichtung der Landesärztekammer Hessen mit eigener Satzung hat das Versorgungswerk die Aufgabe, für die Kammerangehörigen und ihre Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren, soweit sie Mitglieder des Versorgungswerkes sind. Gemeinsames Organ der Landesärztekammer und des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung. Die Rechnungslegung des Versorgungswerkes erfolgt gesondert.

Das Heilberufsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2018, sieht in § 5a die sog. Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerkes vor. Auf dieser Grundlage kann das Versorgungswerk im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Kammer haftet. Umgekehrt haftet auch die Kammer nicht mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten des Versorgungswerkes.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1. Entwicklung im Geschäftsjahr und wirtschaftliche Lage

Der Mitgliederbestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt (siehe Tabelle 1).

Das Beitragsaufkommen (Betriebsleistung) des laufenden Veranlagungsjahres lag (trotz unveränderter Beitragsstufen) mit T€ 15.910 unter dem Vergleichswert des Vorjahres (T€ 16.082). Aufgrund von nachträglichen Einstufungen durch rückständige Kammermitglieder konnte daneben im Geschäftsjahr ein Ertrag aus Kammerbeiträgen der Vorjahre in Höhe von T€ 410 (Vorjahr T€ 827) erzielt werden.

Der von der Delegiertenversammlung in der Sitzung am 23.11.2019 auf Empfehlung des Finanzausschusses genehmigte Haushaltsplan 2020 umfasst einen Investitionshaushalt in Höhe von T€ 743 und einen Verwaltungshaushalt mit Erträgen (einschließlich Neutrale und Finanzerträge) in Höhe von T€ 31.173 bzw. Aufwendungen (einschließlich Neutrale und Finanzaufwendungen) in Höhe von T€ 34.418. Daraus ergibt sich ein geplanter Verlust in Höhe von T€ –3.246. Der tatsächliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf T€ –4.556, der vorbehaltlich der Zustimmung der Delegiertenversammlung durch eine Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage ausgeglichen werden soll.

Die Haushaltspositionen im Verwaltungshaushalt lt. Haushalts- und Kassenordnung verhielten sich im Einzelnen zu den Planansätzen wie folgt:

  • A.I. „Kammerbeitrag“: negative Planabweichung (T€ –2.451)
  • A.II. „Übrige Erträge“: negative Planabweichung (T€ –2.830)

<strong/>

Beitragsrückgänge und ein überwiegend pandemiebedingter Rückgang der übrigen Erträge führten also in den Erträgen zu einer Haushaltslücke von T€ –5.281.

<strong/>

  • B.I. „Personalaufwand“: positive Planabweichung (T€ 1.429)
  • B.II. „Aufwandsentschädigung, Freie, Honorare“: positive Planabweichung (T€ 866)
  • B.III. „Abschreibungen auf Sachanlagen“: positive Planabweichung (T€ 399)
  • B.IV. „Sonstige Aufwendungen“: positive Planabweichung (T€ 1.253)

Tab. 1: Mitgliederbestand der Landesärztekammer Hessen (Quelle: Beitragsbuchhaltung)

Stand 31.12.2019

Stand 31.12.2020

Entwicklung 2020

%

Pflichtmitglieder

  27.395

  27.698

  303

  1 %

Freiwillige Mitglieder

  2.935

  2.983

  48

  2 %

Beitragsfreie Mitglieder

  6.992

  7.523

  531

  8 %

Gesamt

  37.322

  38.204

  882

  2 %

Der oben genannte Ertragsrückgang konnte durch Minderkosten von T€ 3.948 nur zum Teil ausgeglichen werden.

  • F. „Neutrales Ergebnis“: positive Planabweichung (T€ 138).
  • G. „Finanzergebnis“: negative Planabweichung (T€ –115)

Der Investitionshaushalt wurde im Berichtsjahr um insgesamt T€ 132 unterschritten.

Die tatsächlichen Investitionen betrugen T€ 611 und verhielten sich im abgelaufenen Jahr zu den Haushaltsansätzen wie folgt:

  • I. „Immaterielle Wirtschaftsgüter“: positive Planabweichung (T€ 4)
  • II. „Immobilien“: positive Planabweichung (T€ 28)
  • III. „Betriebs- und Geschäftsausstattung“: positive Planabweichung (T€ 100)

Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr (T€ 70.349) um T€ 4.930 auf T€ 65.419.

Folgende wesentliche Veränderungen von Bilanzposten werden festgestellt.

Aktivseite:

  • Rückgang der Sachanlagen durch Abschreibungen.
  • deutlicher Rückgang der flüssigen Mittel u. a. durch einen ungeplanten negativen operativen Cash Flow.

Passivseite:

  • Deutlicher Rückgang der Betriebsmittelrücklage durch Ausgleich des hohen, zum Teil außerplanmäßigen, Jahresfehlbetrags.
  • Rückgang der zweckgebundenen Gebäuderücklagen „Kammerneubau“, „Immobilie Bad Nauheim“ durch planmäßige ratierliche Auflösung. Die ertragswirksamen Auflösungen führen zu einer Dämpfung der Kosteneffekte, die sich aus den Gebäudeabschreibungen ergeben.
  • Auflösung der Instandhaltungsrücklage „Seminargebäude und Gästehaus“ und Zuführung in die Betriebsmittelrücklage, aufgrund des hohen, zum Teil außerplanmäßigen, Verlusts.
  • Reduzierung des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse durch planmäßige Auflösung in Höhe der Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände.
  • Deutliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen u. a. aufgrund der Absenkung des Rechnungszinses.
  • Abbau der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ durch Tilgung der Immobilien Darlehen zur Finanzierung des Gebäudeerwerbs Verwaltungsgebäude Hanauer Landstr. 152.
  • Deutlicher Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund gezahlter Gewährleistungseinbehalte, die bis zum Bilanzstichtag durch Bürgschaften abgelöst wurden.

Durch den Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr in Höhe von T€ –4.556 (bereits unter Berücksichtigung der Auflösung zweckgebundener Gebäuderücklagen) verringert sich das Eigenkapital auf T€ 19.726 (Vorjahr T€ 24.754). Davon beträgt die Betriebsmittelrücklage nach Verlustverrechnung T€ 3.663. Die Haushalts- und Kassenordnung sieht vor, dass der regelmäßige Bedarf an Betriebsmitteln höchstens für sechs und mindestens für drei Monate gedeckt sein soll (Betriebsmittel lt. Jahresabschluss 2020: T€ 30.609, d. h. für sechs Monate = T€ 15.305 bzw. für drei Monate T€ 7.652). Demnach beläuft sich die Unterdeckung der Betriebsmittelrücklage auf T€ 3.989. Diese soll vorbehaltlich der Bestätigung der Delegiertenversammlung durch eine Zuführung aus der Instandhaltungsrücklage in Höhe von T€ 4.037 ausgeglichen werden. Der dann erreichte Stand der Betriebsmittelrücklage ist mit T€ 7.700 immer noch nach am unteren Rand des oben genannten Korridors. Ab dem Folgejahr muss die weitere Abschmelzung der Betriebsmittelrücklage durch ausgeglichene Haushalte gestoppt werden. Sollte dies nicht erreicht werden, müssen weiterhin zweckgebundene Rücklagen aufgelöst und der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden.

Das mittel- bis langfristig gebundene Anlagevermögen von T€ 56.498 ist durch langfristig verfügbare Mittel von T€ 62.225 (Rücklagen, langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten) gedeckt. Der Anlagendeckungsgrad, der idealerweise > 100 % betragen sollte, beläuft sich auf 110 %.

2.2. Treuhandvermögen, Treuhandverbindlichkeiten

In der Delegiertenversammlung am 22.11.2003 wurde die Ablösung der bisherigen Satzung der Fürsorgeeinrichtung durch die Satzung des Hilfsfonds der Landesärztekammer Hessen beschlossen. Die aktuelle Satzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Der Hilfsfonds ist ein vom Präsidium der Landesärztekammer Hessen verwaltetes Sondervermögen. Das Sondervermögen der Fürsorgeeinrichtung wurde unter Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in das Sondervermögen des Hilfsfonds überführt.

Neben dem Hilfsfonds bestehen noch die Sonderfürsorgefonds Gießen, Kassel und Marburg, der Fonds „Ziele der hessischen Ärzteschaft“, der Fonds „Begegnung mit der ärztlichen Jugend“, der Fonds „Geriatrische Forschung“ sowie der „Fonds der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung“. Insgesamt betragen die Treuhandvermögen T€ 495 (Vorjahr T€ 510).

2.3. Personalbericht

Die Entwicklung des Personalbestandes verlief überwiegend im Rahmen des Stellenplans für 2020. In der Weiterbildungsabteilung erfolgten aufgrund der Aufgabenerweiterung die meisten Stellenbesetzungen. Davon waren einige Personalmaßnahmen außerplanmäßig. Gleichfalls einen großen Anteil an den Veränderungen der Personalausstattung hatte die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, weiterhin bedingt durch den Ausbau dieser von der Landesärztekammer Hessen im Auftrag des Landes Hessen betriebenen Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters von einem epidemiologischen zu einem klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Die Personalausstattungsentwicklung bzw. die zusätzlichen Stellenbesetzungen über den Haushaltsplan hinaus führten zu Mehrkosten, mit denen der Finanzausschuss in seinen Sitzungen befasst wurde. Die geplante Ausweitung der Stellen liegt nach 2020 nahe an dem Ausstattungsziel, so dass in 2021 die Veränderungen der Personalausstattung voraussichtlich zurückgehen.

Hinsichtlich der Stellenausweitungen in der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters ist mit dem Land Hessen vertraglich die Übernahme aller Kosten im Zusammenhang mit der steigenden Personalausstattung vereinbart worden.

Von den Mitarbeiter/-innen der Landesärztekammer Hessen unterlagen in 2020 weniger als 10 % der Belegschaft den Tarifbedingungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, dem ab dem 01.01.2010 geltenden Tarifvertrag TV-H. Für den Großteil der Belegschaft fanden die Arbeitsvertragsbedingungen des hauseigenen Regelwerkes der Landesärztekammer Hessen Anwendung.

Die Niedrigzinssituation führt seit Jahren nach wie vor zu steigenden Rückstellungen in der betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktzusage. Neben der bereits vor Jahren erfolgten Schließung des Systems der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktzusage und der Umstellung auf ein beitragsfinanziertes Modell der betrieblichen Altersversorgung wurde dem Problem der steigenden Rückstellungen zusätzlich dadurch entgegengewirkt, dass in dem System der Direktzusage eine Absenkung der internen Verzinsung von 3,25 % auf 2 % ab dem 01.01.2018 mit dem Personalrat vereinbart wurde. Dies führt zu einer gebremsten Dynamik der zukünftigen Anspruchszuwächse, welche sich direkt auf die Entwicklung der Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auswirkt. Sofern sich – gemessen am Höchstrechnungszins für Versicherungen – ein entsprechend deutlicher Anstieg des Zinsniveaus ergeben sollte, wird die interne Verzinsung in der Direktzusage dieser Entwicklung folgen.

2.4. Projekt Hanauer Landstraße 152

Das Bauprojekt war zum 31.12.2020 noch nicht vollständig abgeschlossen. Die letzten Restarbeiten sind projektiert und werden im Folgejahr realisiert. Das Baubudget (Investitionen Projektkosten 2017 bis 2020) wurde eingehalten. Das von der Delegiertenversammlung freigegebene Baukostenbudget einschließlich Nebenkosten des Erwerbs wurde um T€ 221 unterschritten. Die von der Delegiertenversammlung genehmigten Budgets für die Inneneinrichtung einschließlich Medientechnik wurden ebenfalls eingehalten. Zum 31.12.2020 betrug die Planunterschreitung bezogen auf die Summe aller Investitionen und Projektkosten T€ 396. Einschließlich der für das Folgejahr geschätzten Restkosten von ca. T€ 200 wird die Planunterschreitung nach Abschluss aller Maßnahmen c. p. voraussichtlich T€ 196 betragen. Insofern wird das Projekt voraussichtlich innerhalb des Projektbudgets abgeschlossen werden können. Siehe dazu auch Tab. 2.

Tab. 2: Projekt Hanauer Landstraße: Vergleich zu Plan über den Projektzeitraum 2017–2020 (Angaben in T€)

Plan 2017–2020

Ist 2017–2020

Abweichung

Schlüsselfertig erstelltes Gebäude einschließlich Nebenkosten des Erwerbs Einbauten LÄKH

35.823

35.602

221

1 %

Inneneinrichtung und Terrassen

1.600

1.430

170

11 %

Medientechnik

400

405

–5

–1%

Investitionen

37.823

37.437

386

1 %

Projektkosten (einschließlich Planungskosten)

450

440

10

2 %

= Summe Investitionen und Projektkosten

38.273

37.877

396

1 %

3. Voraussichtliche Entwicklung

3.1. Ergebnis, Eigenkapital und Liquidität

Der hohe, zum Teil außerplanmäßige, Verlust des laufenden Jahres hat zu einem schnelleren als dem geplanten Abschmelzungsprozess des Eigenkapitals geführt. Somit hat sich die Ausgangssituation für das Haushaltsjahr 2021 und die weitere zukünftige Entwicklung verschlechtert.

Der für das Jahr 2021 geplante Verwaltungshaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von T€ 3.381 aus, was c. p. zu einem weiteren geplanten Rückgang des Eigenkapitals und der Liquidität führen wird.

Angesichts des aktuellen Rückgangs der Mitgliedsbeiträge muss befürchtet werden, dass der Verlust für das Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich höher ausfallen wird als geplant. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie ist für 2022 mit einem weiteren Rückgang der Mitgliedsbeiträge zu rechnen. Dies wird c. p. bis auf weiteres zu einem rascheren als geplanten Verzehr des Eigenkapitals führen. Ein voraussichtlich negativer operativer Cash Flow wird zu einem stärkeren als ursprünglich geplanten Rückgang der liquiden Mittel führen.

3.2. Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie wird sich voraussichtlich stärker als geplant auf die Ertrags- und Finanzlage der Landesärztekammer Hessen auswirken. Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2021 beträgt T€ 35.406. Dem stehen geplante Gesamterträge von T€ 32.026 gegenüber. Der überwiegende Anteil der Finanzierung des Kammerhaushalts aus Erträgen erfolgt zu (65 %) über Mitgliedsbeiträge in Höhe von T€ 20.261. Weitere T€ 4.190 bzw. 13 % fließen dem Kammerhaushalt in Form von Kostenerstattungen des Landes für die Vertrauensstelle Krebsregister zu. Somit gelten ca. 73 % der Einnahmen als relativ sicher. Die Mitgliedsbeiträge werden auf der Grundlage von Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit veranlagt. Für das Beitragsjahr 2021 werden die Einnahmen der Mitglieder des Jahres 2019 herangezogen. Corona bedingte Einnahmeverluste ggf. im Jahr 2020 wirken sich somit erst im Beitragsjahr 2022 aus.

Die Kostenerstattungen durch das Land Hessen können ebenfalls als gesichert angesehen werden. Laut Ministerschreiben aus dem Aufsichtsministerium vom 30. März 2021 ist der Finanzplan genehmigt. Bei den veranschlagten übrigen Erträgen in Höhe von T€ 6.644 handelt es sich überwiegend um Gebühren, die über eine Kostensatzung geregelt sind. Davon werden T€ 3.774 für die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und für Prüfungen erhoben. In der Planung wurden bereits der Covid-19-Effekt und somit ein Gebührenrückgang berücksichtigt. Wahrscheinlich werden sich die Pandemieeffekte stärker bemerkbar machen als geplant. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist davon auszugehen, dass die Parameter der vorsichtigen Planung wahrscheinlich nach unten korrigiert werden müssen. Unter der Annahme eines Ausfallzeitraums von weiteren zwei Monaten betrügen die Einnahmeausfälle zusätzlich ca. T€ 800. Dem stünde ggf. der Entfall direkter variabler Kosten von T€ 370 gegenüber. Der anteilige zusätzlich liquiditätswirksame Verlust beliefe sich c. p. auf ca. T€ 430. Wie sich die Pandemie auf die Finanzmärkte und das Wertpapiervermögen der Landesärztekammer Hessen auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Ggf. müssen zum Ende des Jahres Wertberichtigungen gebucht werden.

Im Falle eines Rückgangs des Wertpapiervermögens zum 31.12.2021 um 20 % ergäben sich Wertberichtigungen in Höhe von ca. T€ 2.300, die allerdings nicht zu einem Liquiditätsabfluss führen, solange es sich um Buchverluste handelte.

4. Risikobericht

4.1. Liquiditätsrisiko

Aufgrund schwieriger berufspolitischer Entscheidungsfindungen ist eine langfristige Liquiditätsplanung nur bedingt möglich. Daher findet nur eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanung statt, die aber als ausreichend angesehen wird. Die Kammer konnte im letzten Jahr ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen. Kurzfristige Liquiditätsengpässe zu Beginn der Veranlagung (Anfang 2021) wurden kurzfristig durch die Entnahme aus dem Wertpapiervermögen ausgeglichen. Mit fortschreitender Veranlagung und Vereinnahmung der Beiträge sollen die entnommen Mittel wieder zurückgeführt werden.

4.2. Kreditrisiko

Zum Bilanzstichtag bestanden zwei Annuitätendarlehen zur Finanzierung des Immobilienkaufs in Höhe von T€ 13.671, die im Jahr 2019 (nominal T€ 15.000) ausgezahlt wurden. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Laut der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem geplanten operativen Cash Flow bis zum Ende der Laufzeit bedient werden. Aufgrund der angespannten Ergebnissituation war dies im abgelaufenen Jahr nicht möglich.

4.3. Ertragsrisiko

Gemäß § 8 des Heilberufsgesetzes ist die Landesärztekammer Hessen berechtigt, für die Inanspruchnahme von Kammereinrichtungen und für Leistungen, die sie in Wahrnehmung ihrer Aufgabenerfüllung erbringt, Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der jeweiligen Kostensatzung zu erheben. Darüber hinaus erhebt die Landesärztekammer Hessen zur Deckung ihrer Kosten nach Maßgabe des Haushaltsplanes von den Kammerangehörigen Beiträge aufgrund einer Beitragsordnung (§ 10). Somit kann ein Ertragsrisiko nahezu ausgeschlossen werden.

4.4. Risikomanagement

Ein standardisiertes Risikofrüherkennungssystem für die Landesärztekammer Hessen wurde 2010 implementiert und wird seitdem laufend angepasst. Die Ergebnisse liegen in Form von strukturierten Dokumenten vor.

Das implementierte Risikofrüherkennungssystem berücksichtigt die wesentlichen Geschäftsbereiche der Kammer. In detaillierten Dokumenten sind unter eindeutiger Zuweisung von Verantwortlichkeiten alle Kammerbereiche und -ebenen im Rahmen der Erstellung des jährlichen Haushaltsvoranschlags einbezogen. Die getroffenen Maßnahmen reichen zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken aus und sind geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Damit sind für das Berichtsjahr weder aus finanziellen Gesichtspunkten noch aus anderen Geschäftsprozessen heraus bestandsgefährdende Risiken für die LÄKH erkennbar.

4.5. EDV und Organisationsentwicklung

Trotz aller EDV-Schutzmaßnahmen und einer Sicherheitsarchitektur, die an die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angelehnt sind, ist eine vollständige Sicherheit der elektronisch vorgehaltenen Daten auch in der Landesärztekammer Hessen nicht zu gewährleisten. Es werden permanent Maßnahmen ergriffen, die Risiken auf ein Minimum zu begrenzen.

4.6. Qualitätsmanagement

In der Carl-Oelemann-Schule wurde ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 implementiert.

5. Sonstige Angaben

5.1. Vertrauensstelle nach dem Krebs- registergesetz

In § 2 des Hessischen Krebsregistergesetzes ist geregelt, dass die Vertrauensstelle bei der Landesärztekammer Hessen eingerichtet ist. § 5 regelt deren Aufgaben. Ein Vertrag zur Durchführung des Krebsregistergesetzes (Vertrauensstellenvertrag) zwischen dem Land Hessen – vertreten durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden – und der Landesärztekammer Hessen regelt nähere Einzelheiten. Danach trägt das Land Hessen die erforderlichen, genehmigten und tatsächlich nachgewiesenen Kosten der Vertrauensstelle zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Sie werden in einem separaten Haushalt ausgewiesen.

Mit Wirkung zum 25.10.2014 hat das Land Hessen das Hessische Krebsregistergesetz durch das Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung der Rechtsvorschriften vom 15.10.2014 geändert. Die bisherige Vertrauensstelle des epidemiologischen Krebsregisters Hessen wurde dadurch wesentlich erweitert – sowohl hinsichtlich der Aufgabenstellung als auch des Geschäftsumfanges und der Personalausstattung – zur Vertrauensstelle des neuen klinisch-epidemiologischen Krebsregisters. Dafür wird die Landesärztekammer Hessen in den nächsten Jahren eine Sollstärke von 55 Mitarbeiter/-innen erreichen, dieser Aufbau ist schon in vollem Gange. In einem zeitgleich in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land und der Landesärztekammer Hessen wurde hierzu vereinbart, dass das Land sämtliche Kosten für diese Vertrauensstelle übernimmt, und die Landesärztekammer von den damit verbundenen Risiken der Finanzierung, der Beschäftigung und der Haftung weitgehend freistellt.

Ein wesentliches Projekt zur Steigerung valider Meldedaten aus der Fläche Hessens ist das Projekt: „K7 – Regionale Koordinatoren“. Begrenzt auf – bislang – zwei Jahre sollen die sieben koordinierenden Krankenhäuser Hessens (K7, nach dem Hessischen Onkologiekonzept) geeignete Mitarbeitende befristet einstellen/weiterbeschäftigen, um in den K7 sowie in den mit diesen zusammenarbeitenden Kliniken die Qualität der Krebsmeldungen zu erhöhen und damit auch deren Aussagekraft in den Auswertungen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt überwiegend aus Mitteln der Deutschen Krebshilfe und anteilig auch aus Landesmitteln. Die Landesärztekammer Hessen hat auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Vertrauensstellenvertrag die Verteilung der Gelder in definierten Tranchen übernommen.

Die Jahresrechnung 2020 für die Vertrauensstelle wird gem. Öffentlich Rechtlichem Vertrag bis zum 31.05.2021 dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugestellt werden. Aus dieser Abrechnung geht hervor, dass T€ 3.118 zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwandt wurden. Unter Berücksichtigung der zu Beginn des Jahres zugesagten und im Laufe des Jahres in Raten gezahlten Abschlagszahlungen ergab sich ein Forderungsbetrag in Höhe von T€ 112, der mit der nächsten Abschlagszahlung des Ministeriums verrechnet werden soll.

5.2. Ethikkommission

Die Landesärztekammer hatte zur Schaffung der Voraussetzungen für die Registrierung ihrer Ethikkommission zum 01.07.2017 die Satzung der Ethik-Kommission angepasst und eine Geschäftsordnung zum 02.08.2017 erstellt. Den Registrierungsantrag der Ethikkommission hatte das BfArM mit Bescheid vom 29.09.2017 nach § 41a AMG genehmigt. Die registrierten Ethikkommissionen im Bundesgebiet stellen jährlich einen gemeinsamen Geschäftsverteilungsplan auf.

Arzneimittelprüfungen werden immer noch nach nationalem Recht bewertet, da das erforderliche EU-Portal der EMA noch nicht funktionsfähig ist. Die Ethikkommission hat alle ihr möglichen Vorbereitungen abgeschlossen, arbeitet auf nationaler Ebene an den weiteren Entwicklungen mit und wartet auf die Veröffentlichung der Funktionsfähigkeit des EU-Portals im Amtsblatt der EU. Der Start des Echtbetriebs wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 erfolgen.

Pandemiebedingt werden bei der Bewertung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Begleitverordnungen erst ab 26.05.2021 durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte [Medical Device Regulation – MDR] und das nationale MPDG ersetzt. Diesbezüglich bereits eingeleitete erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wurden seitens der Ethikkommission weitergeführt.

5.3. Fachsprachprüfung

Das Land Hessen übertrug auf der Grundlage einer hessischen Verfahrensregelung vom 15.10.2020 die Durchführung der Fachsprachprüfung für ausländische Ärzte gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 5 der Bundesärzteordnung) auf die Landesärztekammer Hessen. Am 07.11.2020 nahm diese den Prüfungsbetrieb auf. Langfristig werden jährlich ca. 500 Anträge auf Durchführung einer Prüfung erwartet. Zur Kostendeckung wurde eine Rahmengebühr eingeführt.

5.4. Sponsoringrichtlinie

Im Sinne von Complianceregeln hat die Landesärztekammer Hessen eine Sponsoringrichtlinie verfasst, die von der Delegiertenversammlung am 29.11.2014 verabschiedet wurde.

Haushaltsplan 2022

Der von der Delegiertenversammlung am 27. November 2021 beschlossene Haushaltsplan 2022 (mit Anlagen) liegt gemäß § 2 Abs. 4 der Haushalts- und Kassenordnung in der Zeit vom 7. bis 18. Februar 2022 im Verwaltungsgebäude der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, Büro des Kaufmännischen Geschäftsführers, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr) für alle Kammerangehörigen zur Einsichtnahme aus.

Wir bitten um vorherige Anmeldung und weisen auf die geltenden Zutrittsbedingungen gemäß der Corona-Schutzverordnung hin. Kontakt unter Fon: 069 97672-108.

Frankfurt/Main, 01.12.2021, gez. Dr. med. Edgar Pinkowski – Präsident –

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W ST Frankfurt GmbH ausführlich beraten und der Delegiertenversammlung die Feststellung des Jahresergebnisses 2020 sowie die Entlastung des Präsidiums empfohlen.

Die Delegiertenversammlung hat am 27. November 2021 dem mit dem uneingeschränkten Prüfvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2020 zugestimmt. Dem Präsidium wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.

Frankfurt am Main, 23.04.2021, Landesärztekammer Hessen – Das Präsidium –