Zum 31. Dezember 2021 hat es einen großen Wechsel in der Besetzung der Kommission Lebendspende bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) gegeben. Dr. med. Christine Linkert, Prof. Dr. med. Albrecht Encke und Dr. jur. Peter Eschweiler sind aus der Kommission ausgeschieden. Linkert und Encke waren seit der Gründung im Jahre 2001 als Mitglieder in diesem Gremium tätig, Eschweiler gehörte seit 2003 der Kommission an.

Zukünftig wird die Kommission Lebendspende von Dr. jur. Thomas K. Heinz geleitet, sein Stellvertreter ist Dr. jur. Ole Ziegler. Für das Fachgebiet Chirurgie sind künftig Dr. med. Heike Raestrup, Prof. Dott./Univ. Rom Vittorio Paolucci und Dr. med. Ursula Pession in der Kommission vertreten. Der Bereich Psychosomatische Medizin wird von Dr. med. Susanne Krebs und Dr. med. Wolfgang Merkle repräsentiert.

Im Einklang mit dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes werden die Kommissionsmitglieder vom Präsidium der LÄKH im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration jeweils für drei Jahre bestellt. Die Kommission ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Lebendspende und immer als Schutz vor allem für den Spender gedacht – um sicherzugehen, dass die Spende ohne kommerziellen Hintergrund und freiwillig stattfindet. Seit dem Gründungsjahr bis zum 31. Dezember 2021 fanden 237 Anhörungen statt. In diesen Anhörungen wurden 848 Anträge bearbeitet. Die meisten Spenden finden unter Ehegatten statt, dabei sind Ehefrauen häufiger die Spenderinnen. Auch bei laut Transplantationsgesetz erlaubten Verwandten ersten oder zweiten Grades oder anderen Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, überwiegen die Spenderinnen.

Olaf Bender, Referent der Ärztlichen Geschäftsführung der Landesärztekammer Hessen