Dr. med. Siegmund Drexler, Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger

Im Jahr 2016 hatte die Landesärztekammer Hessen eine wissenschaftliche Aufarbeitung der „Geschichte der Hessischen Ärztekammern 1887–1956“ vorgelegt [1]. Ein Kellerfund aus dem Archiv der Pathologie des Klinikums Darmstadt machte es jetzt möglich, einen besonderen Blick auf die 1933 erschienenen Ausgaben des „Weckrufes“ zu werfen – ein nationalsozialistisches Kampfblatt, das das Hessische Ärzteblatt abgelöst hatte [2]. Der Rückblick mit historischer Einordnung von Dr. med. Siegmund Drexler und Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger erscheint in zwei Teilen. Teil I ist in Ausgabe 03/2022 ab S. 166 abgedruckt. Auf Anfrage ist auch ein erweiterter Sonderdruck erhältlich. Der „Weckruf“ Jahrgang 1933 kann außerdem in digitalisierter Form eingesehen werden. Kontakt via E-Mail: haebl@laekh.de.

Rolle und Aufgabe der Ärzteschaft

Propagiert wird ein „neuer deutscher Arzt“ bzw. der „Arzt im 3. Reich“, der überzeugter Träger der NS-Rassen- und Gesundheitspolitik sein soll. Mit Blick zurück in die „alte Zeit“ – so die Diktion – und der angeblich sozialen bzw. „katastrophalen“ Lage in den letzten Jahren der Weimarer Republik (gemeint ist die Notverordnung vom 8. Dezember 1931) wird von einem „Niedergang des deutschen Aerztestandes“, einer „Proletarisierung und vollständigen Unterjochung des Aerztestandes unter die marxistische Diktatur“ (gemeint sind SPD und KPD), von „Bonzenwirtschaft in den Krankenkassen wie auch in allen Zweigen der Sozialversicherung“ gesprochen. Der NS-Staat propagiert für die Zukunft „die Befreiung des Aerztestandes aus der jahrzehntelangen Knechtschaft des Bürokratismus der Krankenkassen, der Hochburg der Sozialdemokratie und des Kommunismus, aber auch des Bürokratismus, der sich in der eigenen Verwaltung breit gemacht hat“.

Weiter wird eine „Säuberung des Medizinalwesens“ gefordert, dem „Aerztestand soll wieder die Stellung geben werden, die ihm im Staate gebührt und damit den Aerzten menschenwürdige Lebensbedingungen zu schaffen“. Dabei wird der dem Volkswohl dienende Arzt – so die Aufwertung als bedeutende Funktionselite des NS-Staates – als Führer im „Sinne einer Volksveredelung durch Rassenpflege im völkischen Staate“ verstanden; und für die Ärztekammer wird gefordert, dass sie:

„1. ihre Steuern von den Ärzten entsprechend dem Einkommen derselben gemäß dem Gesetz vom 15. Januar 1924 erhebt,

2. den rassisch bedingten deutschen Begriff der Ehre wieder zu Ansehen unter den Aerzten bringt,

3. dafür sorgt, daß Ehrenrichter den liberalistischen Grundsatz ‚Eine Hand wäscht die andere’ ebenso verwerfen, wie den feudalen als gewesener Korpstudent jeden gewesenen Korpstudenten ‚herauszuhauen’, und wenn er sich auch noch so schlecht beträgt,

4. immer und überall den Grundsatz ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz’ und den Leitsatz, daß wir nur Diener unseres Volkes sind, vertritt.“

Die Diskussion um die Ärzteschaft in der „Neuordnung von Staat und Volk“ geht in zwei Richtungen: Einmal wird antisemitisch und mit Hassbotschaften formuliert, dass „immer mehr Juden Ärzte wurden und unter ihrem Einfluss der ärztliche Beruf immer kaufmännischer und schamloser“ geworden und der Rest „arischer Gesinnung“ verschwunden sei. Dann wird argumentiert, dass aus der „alten Zeit“ auch „viele deutsche Ärzte verjudet, ja manchmal jüdischer als die Juden geworden wären“.

Bei Gau- und Bezirkstagungen sowie lokalen Versammlungen oder auch Massenerlebnissen werden die rassenpolitischen Kernthemen behandelt, die Ärzteschaft auf die „neue Rolle“ eingestimmt und für ihre „rassenpolitische“ Funktion mobilisiert. Danach soll der Arzt nach dem Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und einem Bekenntnis zum Leistungsprinzip behandeln, verbunden „mit einer gerechten Bezahlung unserer Arbeit“. Dem „neuen deutschen Arzt“ wird bei der „Aufartung des deutschen Volkes“ eine belehrende bevölkerungspolitische und rassenhygienische Aufgabe zugewiesen. Es ist die Rede von einer rassenhygienischen Verpflichtung und einem „verantwortungsbewussten, wahrhaft sozialen Aerztestand“, der seine Mission „Diener des Volkes“ zu sein, auch „wirklich erfüllen kann“. Für die NS-Ärzteschaft hatten die nationale Revolution und der Kampf gerade erst begonnen; ganz in der Sprache von Hitler, Goebbels und Göring seit der Machtübernahme und auf dem Reichsparteitag 1933 in Nürnberg.

Führerstaat

Die Neuordnung der ärztlichen Standesorganisationen wird 1933 auf allen Ebenen eingeleitet, die alten Strukturen werden aufgelöst und auch hier – mit der Übernahme der Führung durch Dr. med. Gerhard Wagner als Kommissar auf Reichsebene – das Führerprinzip auf allen Ebenen der Ärzteschaft und ihrer Gremien durchgesetzt. Führer werden ernannt bzw. eingesetzt und nicht gewählt, und für das Berufsverständnis wird postuliert, dass der Arzt – so die Aufwertung seiner Berufsrolle – „Führer und Erzieher“ sein soll.

Gewalt durch Sprache

Die aggressive und gewaltförmige politische Rhetorik in der NS-Zeit (und in Diktaturen generell) – mit der sich George Orwell und der Sprachwissenschaftler Victor Klemperer in seinem 1947 publizierten Essay „Lingua Tertii Imperii“ grundlegend auseinandergesetzt haben – diente der ideologischen Mobilisierung und Formierung der Ärzteschaft als Funktionselite des NS-Staates und machte sie zum völkisch aufgewerteten Träger in der Durchsetzung der NS-Rassen- und Bevölkerungspolitik. Sprache und Begriffe werden zur Kategorisierung, Beurteilung und Einteilung in Gut und Böse, zugehörig und nicht-zugehörig; sie können – so kürzlich der Politikwissenschaftler David Ranan – „beschönigen oder stigmatisieren, ein- oder ausschließen, fördern oder vernichten“. Nach Orwell kann politische Sprache auch gestaltet werden, um Lügen wahrhaftig und Mord respektabel zu machen sowie leerem Geschwätz Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Klemperer schreibt zur Wirkung von Sprache und Sprachgewalt sowie politischen Kampfbegriffen: „Sprache dichtet und denkt nicht nur für mich, sie lenkt auch mein Gefühl, sie steuert mein ganzes seelisches Wesen, je selbstverständlicher, je unbewusster ich mich ihr überlasse. Und wenn nun die gebildete Sprache aus giftigen Elementen gebildet oder zur Trägerin von Giftstoffen gemacht worden ist? Worte können sein wie winzige Arsendosen: sie werden unbemerkt verschluckt; sie scheinen keine Wirkung zu tun – und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.“

Neue Kammer

In „Folge 16“ des „Weckruf“ wird mitgeteilt, dass die Hessische Ärztekammer des „alten Systems“ aufgelöst und „damit die Aerzteschaft Hessens in die neue Epoche der künftigen Standesorganisation eingetreten ist“. Mit dem „Gesetz über die Auflösung und Neubildung der Aerztekammer“ vom 29. Juli 1933 werden die Mitglieder des Vorstands – alle aus dem NS-Ärztebund und mit weiteren Mitgliedschaften in NSDAP, SA und anderen Gliederungen des NS-Staates – neu ernannt (nicht mehr gewählt). Die erste Sitzung der neuen Kammer mit zwölf Mitgliedern war am 14. September 1933; Vorsitzender wird Dr. med. Gottfried Ende, der zugleich Kommissar der ärztlichen Spitzenverbände in Hessen wird; stellvertretender Vorsitzender wird Dr. med. Heinrich Wilhelm Kranz (Gießen). Weiter gehörten der Kammer an: als „Kassenführer“ Dr. med. August Haller und die Ärzte Konrad Sochatzy, Waldemar Bormet, Walther Brüning, Reinhold Daum, Ernst Wörth, Wilhelm Schmidt und Hans Stoll. Sie alle sind in den Hessischen Bezirken des NS-Ärztebundes (u. a. als Bezirksobmann) aktiv und gehören zur ärztlichen NS-Funktionselite in Hessen.

Als Aufgabe werden die Standes-, Wirtschafts- und Versorgungsinteressen, die Jugenderziehung und Hygiene sowie der Sport genannt; vor allem aber als wichtigstes Gebiet die „Erbgesundheits- und Rassenpflege“. Dabei wird als Auftrag formuliert: „Hier sollen die Aerzte Schrittmacher sein. Hier sollen sie Lehrer und Hüter sein.“ In der ersten Sitzung wird die „Abteilung Erbgesundheits- und Rassenpflege bei der Hessischen Aerztekammer“ geschaffen, und als Leiter Dr. med. Heinrich Wilhelm Kranz eingesetzt. Er hielt bei der ersten Kammersitzung einen langen und programmatischen Vortrag zu den Aufgaben der „Erbgesundheits- und Rassenpflege“. Als ideologische Einstimmung der neugebildeten Hessischen Ärztekammer und Ärzteschaft formuliert er unter anderem: „Indem wir die Forderungen von Blut und Rasse zum Maßstab und zur Richtschnur unserer ganzen Arbeit für die Nation werden lassen (...) in ihren Auseinandersetzungen zwischen Erbanlage und Umwelt.

Unter der Führung Adolf Hitlers hat die Idee des Blutes, der gesunden Auslese und Ausmerze, der Persönlichkeit und der Leistung die Herrschaft angetreten über die Gleichheitslehre und über die materialistische und individualistische Auffassung. Unsere nächstliegende Aufgabe besteht in einer volksgesundheitlichen Erziehung unserer Volks- und Rassegenossen zum Lebens- und Gesundungswillen der Gesamtheit.“

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung der ersten Sitzung war die Abschaffung der bisherigen „Tagegelder“ mit der Begründung: „Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß im nationalsozialistischen Staat Berufungen in eine Körperschaft als ein Ehrenamt aufgefaßt werden, das keiner Bezahlung bedarf. Dementsprechend werden in der Hessischen Aerztekammer lediglich die Fahrtkosten bei auswärtigen Mitgliedern vergütet und für diese dazu ein Verpflegungssatz von 3,- RM pro Kammersitzung.“

Informationen und Berichte

In allen „Folgen“ gab es neben längeren Beiträgen von einschlägigen NS-Ideologen und Akteuren der NS-Ärzteschaft zahlreiche Versammlungsberichte und Hinweise zu Vorträgen aus dem Gau und den Bezirken des NS-Ärztebundes, die durchweg um die Themen „Rassenkunde, Vererbung, Volksgesundheit“, um „Blut und Rasse“ oder „Volk in Not“ kreisten. Auch hier wird deutlich, wie der NS-Staat und der NS-Ärztebund sowie dann die Kammer den Beruf des Arztes verstehen und „vor Ort“ auf ihre „neuen Aufgaben“ einstimmen und mobilisieren.

Weiter gab es Bekanntmachungen der Kammer und vom „Reichsausschuss für Volksgesundheitsdienst“, NS-Ideologie verbreitende Buchbesprechungen, Hinweise zu Wahlen und Personen, dann Kommentierungen zur Krankenversicherung, zur Kurierfreiheit und zum „Kurpfuschertum“ sowie zu Gesetzen – so z. B. zum am 14. Juli 1933 verkündeten „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ( kurz „Sterilisationsgesetz“ genannt). In jeder „Folge“ gibt es Buchbesprechungen, die vor allem die NS- Rassenpolitik und Volksgesundheit propagieren. Vereinzelt gab es Ausschreibungen und Anordnungen, die zeigen, wie verwoben die Kammer im NS-Staat mit den nationalsozialistischen Organisationen war und ihnen zuarbeitete; dies belegen vier Beispiele:

  • Mehrmals wird – so unter anderem in „Folge 17“ – mitgeteilt, dass das „Preußische Ministerium des Innern für Konzentrationslager in der Nähe von Osnabrück fünf Ärzte sucht. Bedingungen: 10 Mark täglich Gehalt, dazu freie Wohnung und Verpflegung“.
  • Am 15. Oktober 1933 sollen 100 SA- Lager bzw. Schulen eröffnet werden und für jede Schule wird zur Ausbildung und Anstellung ein Lagerarzt mit arischer Abstammung und SA-Diensttauglichkeit gesucht. Nach einem acht- bis zehnwöchigen Lehrgang soll die Beförderung zum Sanitäts-Sturmführer erfolgen.
  • Der „Weckruf“ ist auch eine Stellenbörse, insgesamt gibt es 105 Stellengebote, weiter werden „ledige Assistenten“ und Vertretungen gesucht.
  • Der Vorsitzende Dr. med. Gottfried Ende ordnet in „Folge 22“ mit Blick auf die in der NSDAP, der SS oder SA ehrenamtlich aktiven Ärzte an, „daß für die Zeit, die sich ein Arzt ehrenamtlich seinem Amtsleiterposten widmen muss, daß er zu einer Sitzung fahren, sei es, daß er an SA-Besichtigungen teilnehmen muß und dadurch seiner Praxis Stunden, halbe Tage oder ganze Tage entzogen wird, sich die anderen Aerzte, die nicht in der Partei beschäftigt sind, freiwillig zur Verfügung stellen und die Vertretung ihrer Kollegen kostenlos übernehmen. Im Weigerungsfalle ist mir dies zu melden“.

Fazit

Die Beiträge in den „Folgen“ zeigen die nationalsozialistische Programmatik mit einer sich ständig wiederholenden Diktion. Mit der radikalisierten und menschenverachtenden Sprache als Kampfmittel der Manipulation und Macht werden das völkische Denken und die Deutung von Wirklichkeit in Rassekategorien, der Hass auf Fremde und Fremdes sowie der aggressive Antisemitismus und Judenhass offen und direkt formuliert. Die schon in den ersten Monaten der NS-Herrschaft umgesetzte Politik in Form von Gesetzen und Verboten, von Ausgrenzung und Stigmatisierung, Erniedrigung und Verfolgung sowie weitergehende Forderungen werden im „Weckruf“ ausdrücklich gerechtfertigt und begrüßt. Erwartet wurde von der Ärzteschaft der „totale Einsatz“ im Sinne der „nationalen Idee“ und des Zusammenschlusses aller „nationalen Kräfte“ in der „nationalsozialistischen Bewegung“ bzw. des „neuen nationalsozialistischen Staates“. Dies war eingebunden in die Beschwörung und Stärkung des „Wehrwillens“ und – mit „Treue, Hingabe und Opferbereitschaft“ – in die Vorbereitung der Gesellschaft und vor allem der jungen Generation auf den nächsten Krieg.

Sprache und Forderungen haben sich in den Folgejahren des NS-Staates und vor allem in der Kriegszeit zunehmend „kumulativ radikalisiert“ (so der Historiker Hans Mommsen). Sie waren verbunden mit einer Eskalation der Gewalt, einer systematischen Verfolgungs- und Ausgrenzungs-, Mord- und Vernichtungspolitik, mit tödlichen Dynamiken des Ausschlusses sowie Zwangsbehandlungen – auch durch Ausrichtung des medizinischen Apparates innerhalb der nationalsozialistischen Gesellschaft und des NS-Staates. Radikalisierung bedeutete, dass auch mit Tötung und Vernichtung verbundene Entscheidungen und Handlungen gerechtfertigt werden konnten und von der Bevölkerung als „normal“ angesehen wurden.

Dr. med. Siegmund Drexler, Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger

Über die Autoren:

Dr. med. Siegmund Drexler engagiert sich seit 1988 für die Landesärztekammer Hessen, u. a. viele Jahre als Drogen- und Suchtberater. 2013 war Drexler, der von 1988 bis 2013 der Delegiertenversammlung angehörte, davon zwölf Jahre als Präsidiumsmitglied, Initiator des Ausschusses und Projekts „Forschung der Landesärztekammer Hessen zur geschichtlichen Aufarbeitung der Ärztekammern 1887–1956“. Maßgeblich beteiligt war er außerdem an der Herausgabe des Buches „Ärztliches Schicksal unter Verfolgung 1933 bis 1945“. Drexler setzt sich daneben als Beiratsmitglied im Förderverein der Gedenkstätte Hadamar für die Aufarbeitung von NS-Euthanasie-Verbrechen ein.

Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger, emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, ist Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften u. a. für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Außerdem gehört er der Redaktion des Journals für politische Bildung an. Seine Forschungsschwerpunkte sind Jugendbildung, Jugendkulturen und Rechtsextremismus. Hafeneger war Leiter der Forschungsgruppe der Landesärztekammer Hessen zur geschichtlichen Aufarbeitung der Ärztekammern 1887–1956 und Mitautor des gleichnamigen Buches.

Historische Fundstücke gesucht

Den kaum noch auffindbaren „Weckruf“ hat PD Dr. med. Frank Bergmann, Chefarzt für Pathologie am Klinikum Darmstadt, der Landesärztekammer Hessen zur Verfügung gestellt, zusammen mit mehreren gebundenen Jahrgängen des Hessischen Ärzteblatts aus den 1930er-Jahren. Anlässlich des Umzugs der Pathologie in das neue Klinikgebäude wurden beim Räumen der alten Unterkunft auch viele alte Unterlagen gefunden. Statt die „alten Schinken“ einfach dem Altpapier zu überlassen, informierte Bergmann die Landesärztekammer und brachte die Bände persönlich nach Frankfurt. Vielleicht verfügt die eine oder der andere ebenfalls über alte Ausgaben des Hessischen Ärzteblattes. Dann bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an: haebl@laekh.de.