In welcher Dauer uns die Pandemie beschäftigen und damit unseren Arbeitsalltag massiv beeinflussen wird, hat im März 2020 wohl kaum jemand voraussehen können. Nun gibt es mittlerweile eine nicht geringe Anzahl an jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Weiterbildung in dieser Zeit begonnen haben, sowie einige Prüfungsanwärter, welche eigentlich ihre Facharztprüfung im vergangenen Jahr absolvieren wollten.
Im Ausschuss „Ärztlicher Nachwuchs“ der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) haben wir seit Beginn der Pandemie die erschwerten Bedingungen der Weiterbildung diskutiert. Rotationspläne wirbeln durcheinander, die Arbeit wird auf die Intensivstation, Covid-19-Station oder Notaufnahme verlagert, für die Weiterbildung zu erlernende Operationen werden abgesagt. Aber auch Fortbildungskurse, welche Bestandteil mancher Facharztweiterbildungen sind, können nicht oder nur verzögert stattfinden. Für manche wird sich die Facharztprüfung hierdurch nach hinten verschieben – einige Dinge können inhaltlich aufgefangen werden. Auch grundsätzliche Fragen der Weiterbildung im Zusammenhang mit der Pandemie beschäftigen angehende Fachärztinnen und -ärzte:
- Wird mir ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft zum Nachteil in der Weiterbildung?
- Kann ich die vermehrte Tätigkeit auf der Intensivstation für Zeiten in anderen Bereichen anrechnen?
- Verlängert sich mein Arbeitsvertrag um etwaige Ausfallzeiten in der Rotation?
Ein lesenswerter Artikel zu häufigsten Fragen in diesem Kontext ist in der Ausgabe des HÄBL 12/2020, S. 672 erschienen. Das in dieser Zeit die neue Weiterbildungsordnung und damit das in der Februarausgabe des HÄBL vorgestellte eLogbuch zur Dokumentation der Weiterbildung eingeführt wurden, ist aber kein zusätzliches Hindernis.
In der Kammer wurden große Anstrengungen unternommen, die Weiterbildungsabteilung auf die neue Weiterbildungsordnung vorzubereiten und den Start des eLogbuches ohne Reibungsverlust beginnen zu können.
Bisher (Stand Mitte Februar 2021) haben sich von den aktuell 7.115 in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte 506 im eLogbuch registriert – Sie können dies über das Mitgliederportal der LÄKH tun, mehr dazu findet sich im HÄBL 02/2021. Ein repräsentatives Feedback-Volumen gibt es daher noch nicht. Außerdem werden diejenigen, die nach WBO 2005 beenden, vermutlich noch nicht über das eLogbuch dokumentieren.
Mit dem eLogbuch haben Sie aber die Möglichkeit, sich stetig einen besseren Überblick über die zu erlernenden Kompetenzen und Kenntnisse zu verschaffen und dies mit der verbleibenden Zeit abzugleichen. Falls Sie sich eine Demoversion des eLogbuchs ansehen möchten, finden Sie diese auf den Seiten der Bundesärztekammer (BÄK).
Ich möchte Sie ermutigen: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Logbuchdokumentation in engen Zeitabschnitten, damit Ihnen unter der derzeitigen Unwegsamkeit keine Inhalte für die Zulassung zur Facharztprüfung verloren gehen. Ebenfalls ist die regelmäßige Dokumentation der Weiterbildungsgespräche sehr sinnvoll – falls unerwartete Hindernisse im weiteren Werdegang auftreten.
Ein Jahr vor dem geplanten Ende der Weiterbildung können Sie bei relevanten Unklarheiten darüber hinaus mit einem Vorwegentscheid durch die Weiterbildungsabteilung prüfen lassen, welche Voraussetzung zur Prüfungszulassung bereits erfüllt sind. So vermeiden Sie spätere Verzögerungen. Mindestens ebenso wichtig: Alle Kolleginnen und Kollegen mit einer Befugnis zur Weiterbildung müssen ausreichend über die neuen Gegebenheiten informiert sein – von großen Abteilungen an den Unikliniken bis zur Niederlassung mit einjähriger Befugnis.
Einige Jahre wird es eine Übergangszeit mit einer Weiterbildung nach der alten und der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) geben. Auch für die derzeitigen Weiterbilder ist ein Antrag zur Befugnis für die neue WBO innerhalb von drei Jahren zu stellen und eine Überprüfung wird sukzessive erfolgen.
Den Weiterbilderinnen und Weiterbildern kommt aus meiner Sicht bei der Umsetzung des eLogbuches eine noch wichtigere Rolle zu, siehe dazu auch den Beitrag auf Seite 176.
Bitte nutzen Sie die Informationsquellen der LÄKH/BÄK und die zukünftig kommenden „train the trainer“-Seminare – für eine rasche Etablierung dieses wichtigen Tools der neuen WBO. Vergleichen Sie die eventuell abweichenden Inhalte der neuen WBO mit der WBO 2005. Damit könnte das eLogbuch zu einer Stütze der Weiterbildung unter den erschwerten Bedingungen werden.
Mein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen in Niederlassung und Klinik: Weisen Sie Ihre Kollegen auf das eLogbuch hin und beginnen Sie mit der Dokumentation der Inhalte – insbesondere der Weiterbildungsgespräche.
Dr. med. Lars Bodammer, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen
„Das eLogbuch kann zu einer Stütze der Weiterbildung unter Pandemie-Bedingungen werden.“
Die neuen Weiterbildungsbefugnisse 2020 in Hessen: Ein Artikel mit Details zu den neuen kompetenzbasierten Befugnissen für die Weiterbilder, die nach der neuen Weiterbildungsordnung WBO 2020 für Hessen eingeführt werden, findet sich auf Seite 176.