Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) für Hessen bringt neben dem neuen Elektronischen Logbuch (eLogbuch) auch neue Befugnisse zur Weiterbildung (WB). In den verschiedenen Gebieten, Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen gibt es viele genauer beschriebene Kompetenzen, die vermittelt werden müssen und die eine neue Anerkennungssystematik der Befugung erfordern. Auch mehrere neue Weiterbildungsangebote benötigen von Beginn an kompetenzbasierte Befugnisse für die Weiterbilder- innen und Weiterbilder.
Fließender Übergang
Die LÄKH möchte einen möglichst reibungslosen Übergang von der alten WBO aus dem Jahr 2005 zur neuen WBO 2020 gewährleisten. Daher behalten alle Weiterbilder zunächst ihre Befugnisse, die somit übergangsweise auch für die neue WBO gelten. Diese werden in den nächsten ein bis drei Jahren überprüft und anschließend neu ausgesprochen. Anpassungen der Befugnisse an die neu zu erwerbenden Kompetenzen sollen sich dabei mit Augenmaß auf Notwendiges beschränken, damit Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie Befugte planen können.
Mit einer Veränderung des Befugnisumfanges ist nur zu rechnen, wenn die Vermittelbarkeit von aktuell geforderten Kompetenzen, realistisch betrachtet, nicht mehr möglich ist. Dieses könnte der Fall sein, wenn bestimmte medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden oder sich das zu den Kompetenzinhalten erforderliche Patientenspektrum verändert hat. In einigen Fällen (z. B. Psychosomatik) ist eine Erweiterung der Befugnisse erforderlich, weil sich die WB-Zeiten verlängert haben und damit längere WB-Phasen bescheinigt werden müssen.
Die LÄKH meldet sich automatisch bei den Befugten
Die Kolleginnen und Kollegen mit einer Befugnis zur Weiterbildung müssen nicht von sich aus tätig werden. Sie werden von der Landesärztekammer Hessen angeschrieben. Wie bereits bei der früheren Erlangung der Ermächtigung zur Weiterbildung sind die Vermittelbarkeit von Inhalten der Weiterbildung, der Richtzahlen und der Kompetenzen nachzuweisen. Dies erfolgt insbesondere anhand von Leistungsstatistiken. Auch die apparative Ausstattung wird erfragt, wenn sie für die Weiterbildung relevant ist. Die Ärztekammer setzt bei der Beurteilung der Weiterbildungsmöglichkeiten nicht auf starre Zahlen. In Problemfällen hilft der direkte Kontakt zu den jeweiligen Ärztlichen Referentinnen und Referenten der Abteilung, gelegentlich wird auch eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein.
Bewertungssystem der BÄK
Als weiteres Hilfsmittel zur Ermittlung der Befugnisse hat die Bundesärztekammer (BÄK) ein neutrales Bewertungssystem auf der Basis der zu vermittelnden Kompetenzen erarbeitet. Das ist eine ergänzende, aber nicht verbindliche Handreichung für die Bemessung des Befugnisumfanges. Die Weiterbildungsabteilung wird damit in einer systematischen und gleichbehandelnden Vor- gehensweise die Neubewertung der bestehenden WB-Befugnisse vornehmen können.
Wie geht es praktisch weiter? Dazu werden die Befugten von uns vorzugsweise via E-Mail angeschrieben, mit allen notwendigen Formularen versorgt und auf Basis der von ihnen vermittelbaren Kompetenzen und apparativen Ausstattung der WB-Stätte neu beurteilt (vgl. Abbildung). Sie erhalten anschließend von uns auch bei gemeinschaftlicher Ausübung einen neuen Befugnisbescheid gemäß WBO 2020. Im Falle von Änderungen und Anpassungen werden wir vorher mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Denn wir möchten das Spektrum und die Kapazitäten für die Ärztliche Weiterbildung in Sinne einer Qualitätssicherung aufrechterhalten und für die Zukunft eine einvernehmliche, zielführende Zusammenarbeit mit Ihnen als WB-Befugte ausbauen und festigen. Dabei sehen wir die bis Ende Juni 2023 geplante Neubewertung der in Hessen ohne Ablaufdatum erteilten Befugnisse im Sinne der neuen WBO 2020 trotz des hohen Aufwandes als Zugewinn von fachlicher Qualität an. Neuanträge und zwischenzeitige Wechsel von Weiterbildenden werden vorrangig bearbeitet.
Neue Datenbank bei der BÄK
Eine Neuerung gibt es noch: Alle Befugten werden zusätzlich zum öffentlichen Verzeichnis der Landesärztekammer auf www.laekh.de in einer Datenbank der Bundesärztekammer für das eLogbuch gelistet sein. Diese Datenbank wird zukünftig Auskunft über die Dauer und Inhalte der Befugung geben. Sie ermöglicht die verlässliche „Mitnahme“ anerkannter Weiterbildungsabschnitte sowie -inhalte und damit die problemlose Fortführung der Weiterbildungen in einem anderen Bundesland. Diese Weiterentwicklung befindet sich in Vorbereitung und wird noch mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgeglichen, bevor es zu einer Umsetzung kommt.
Die Abteilung Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen freut sich mit Ihnen auf eine einvernehmliche und sachgerechte Umsetzung der Weiterbildungsordnung 2020 in neue Befugnisse.
Überblick: Ablauf der Erteilung von WB-Befugnissen
- Eingang der Antragsunterlagen und Erstellen einer Eingangsbestätigung.
- Formale Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
- Bei Vollständigkeit geht es weiter mit der inhaltlichen Prüfung (bspw. der Anlagen), sonst Nachforderung zur Ergänzung notwendiger Angaben und Unterlagen.
- Abschließende Sachbearbeitung und Vorbereitung zur ärztlichen Begutachtung.
- Ärztliche Begutachtung mit Einschätzung und Bemessung des Befugnisumfanges, gegebenenfalls muss auch der Gutachterausschuss darüber befinden.
- Vorbereitung für die Präsidiumssitzung mit Einhaltung von Vorlauffristen.
- Im Präsidium erfolgt die Beschlussfassung, dies tagt monatlich.
- Erstellen der Befugnisbescheide nach Freigabe des Protokolls.
→ Der zeitliche Rahmen der Erteilung einer Befugnis beträgt ca. drei bis vier Monate und hängt erheblich vom Bearbeitungsaufwand, der Fristeinhaltung und dem Warten auf Rückmeldungen ab. Eine abschließende Bearbeitung von Anträgen kann sinnvollerweise erst begonnen werden, wenn alle notwendigen Unterlagen in der Abteilung Ärztliche Weiterbildung vorliegen. Dieses liegt in der Zuständigkeit der Antragsteller.
Jens Sudmann, Leiter der Abteilung Weiterbildung, Landesärztekammer Hessen
Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses
Dr. med. H. Christian Piper, Präsidiumsmitglied, Stellv. Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses
Prof. Dr. med. Erika Baum, Stellv. Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses