Die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anspruchsvoller Ausbildungsgang im dualen System, das heißt: Ausbildung in der Praxis und in der Berufsschule. Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsrahmenplan als Anhang zur Ausbildungsordnung vom 26. April 2006 niedergelegt.
Informationen über die Ausbildung finden Sie im Internet auf unserer Website unter: www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/berufsausbildungsvertrag-und-vorschriften.
Im Berufsausbildungsvertrag verpflichtet sich die ausbildende Praxis daher, der/dem Auszubildenden die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (vgl. § 14 BBiG).
Hinweise zur Einstellung: Migranten als Auszubildende
Planen Sie, eine Migrantin oder einen Migranten als Auszubildende/-n einzustellen? Dann bedenken Sie bitte Folgendes:
Um die MFA-Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, muss bereits zu Beginn der Ausbildung das Sprachniveau B2 gegeben sein. Fehlende Deutschkenntnisse führen zur Frustration und gegebenenfalls zum Abbruch der Ausbildung.
Die ausländerrechtlichen Regeln müssen beachtet werden (Status, Arbeitserlaubnis, Ausbildungsduldung).
Überprüfen der Sprachkompetenz
Berufsausbildungsverträge ohne gleichzeitige Vorlage des B2-Sprachdiploms werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Rahmen der Bewerbung das B2-Sprachdiplom vorlegen zu lassen und die Sprachkompetenz beim Bewerbungsgespräch selbst zu überprüfen. Das gilt auch für Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund.
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, helfen folgende Stellen weiter:
- die regional zuständige Arbeitsagentur,
- die für die Berufsschule zuständigen QuABB*-Ausbildungsbegleiter/-innen,
- die von der Landesärztekammer bestellten Ausbildungsberater/-innen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten des Spracherwerbs sowie der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, zum Beispiel das vom Hessischen Wirtschaftsministerium aufgelegte Programm „Wirtschaft integriert“.
Sollten Sie bereits einen Berufsausbildungsvertrag ohne B2-Sprachdiplom geschlossen haben, wird sich in Kürze ein/-e Ausbildungsberater oder -beraterin der Landesärztekammer mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gute Nachricht: Eine Einstellung von MFA-Auszubildenden ist bis einschließlich 31. Dezember eines Jahres möglich.
Landesärztekammer Hessen, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
Weiterführende Links im Internet:
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: www.europaeischer-referenzrahmen.de/
Wirtschaft integriert: www.wirtschaft-integriert.de/
Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule: www.quabb-hessen.de/
Ausbildungsberater/-innen der LÄKH: www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/ausbildungsberatung-quabb
* QuABB bedeutet: Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Landesprogramm.