– Weiterbildung und die Landesärztekammer –
Nach dem Staatsexamen geht es weiter. Ein Facharzt steht an und dafür braucht es eine Weiterbildung. Das Grundgerüst für die Weiterbildung ist die Weiterbildungsordnung, die von der Landesärztekammer stammt. Sie dient als „Leitplanke“ für die Weiterbildung und wird durch fachlich empfohlene Weiterbildungspläne ergänzt. Die für den Facharzt erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen werden allerdings, im Gegensatz zum Studium, in eigener Verantwortung erworben.
Zu Beginn einer Weiterbildung geht es um einfache Fragen der individuellen Neigungen, Präferenzen und Umsetzbarkeiten. Was interessiert, wo ist eine möglichst umfassende Ausbildung möglich, wie sind die Ausbildungsbedingungen? Die ersten Entscheidungen liegen damit bei den Weiterzubildenden und Weiterbildern. Im besten Fall wird die Weiterbildung durchlaufen und mit einer Prüfung abgeschlossen.
Neu ist die Dokumentation der Weiterbildung. Neben dem Zeugnis gibt es das eLogbuch. Alle Jahre oder bei bestimmten Anlässen werden die erreichten Kenntnisse und Kompetenzen dokumentiert. Die oder der Weiterzubildende trägt ein, was er oder sie gemacht hat, und der Weiterbilder bestätigt das. Ergänzend sind beispielsweise OP-Berichte vorzulegen.
Interessant wird es beim Wechsel einer Weiterbildungsstätte. Einmal bestätigte Kompetenzen gehen nicht verloren. Erlernte Kompetenzen können auch vom nachfolgenden Weiterbilder sowohl im Zeugnis als auch im eLogbuch bestätigt werden. Für OP-Zahlen oder Eingriffe gilt das nicht.
Was passiert beim Wechsel eines Bundeslandes? Die Weiterbildungsordnungen der Bundesländer unterscheiden sich manchmal und es ist ratsam, sich darüber zu informieren. Das eLogbuch kann das. Alle Weiterbildungsordnungen in Deutschland sind hinterlegt, können abgerufen und mit der eigenen Weiterbildung verglichen werden. Das eLogbuch verbleibt bis zur Anmeldung zur Facharztprüfung beim Weiterzubildenden. Die Landesärztekammer nimmt lediglich bei Fragen zu Weiterbildung oder Vorwegentscheiden Einblick in die Dokumentation.
Weiterbildung ist eine Kernaufgabe der Landesärztekammer mit ganz prägnanten Zielen für die Mitglieder. Sie bestimmt eine qualitativ hochwertige, vollständige und aktuelle Weiterbildung und beruft Weiterbilder/-innen und Prüfungsausschüsse. Manche Forderungen von wissenschaftlichen Gesellschaften und Fachverbänden zu speziellen Inhalten der Weiterbildung schießen aber über das Weiterbildungsziel hinaus und können nicht berücksichtigt werden. Bundesärztekammer und Landesärztekammern sind aufgerufen, die Weiterbildungsordnung dort fortzuentwickeln, wo der medizinische Fortschritt dies erfordert. Auch nach der Facharztprüfung sind nicht alle Fachärztinnen und Fachärzte gleich. Alle verfügen über leicht unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Bei der Differenziertheit der Gebiete und Schwerpunkte ist dies auch wünschenswert und erforderlich.
Und wo stehen die Patientinnen und Patienten? Entsprechend der Überlegungen des Freiburger Medizinethikers Prof. Dr. med. Giovanni Maio benötigen Patienten ein Grundvertrauen in ihre Behandler, dass Diagnostik und Therapie in der Medizin nicht von ökonomischen Interessen geleitet werden. Es wird eine zusätzliche Aufgabe von Weiterbildung sein, allfällige „Wenn-dann“- Algorithmen durch ärztliche Erfahrung, Problemlösungskompetenz und Empathie zu ersetzen. Das Engagement für eine gute Weiterbildung beinhaltet ganz wesentlich das Augenmerk auf die Bedürfnisse der Patienten.
Insgesamt sichert die Landesärztekammer eine qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung für Patienten, Gesellschaft und die Ärzteschaft. Anregungen für eine Weiterentwicklung und erforderliche Korrekturen werden gerne und sehr aufmerksam entgegengenommen.
Dr. med. Wolf Andreas Fach, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen