Beitrag der Landesärztekammer Hessen zur Impfstrategie des Landes – Stand zum 28.02.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Helferinnen und Helfer,
wie ist es seit meinem Bericht zum Jahreswechsel1 weitergegangen? Wo stehen wir heute?
Wie es begann
Mitte November 2020 bat die hessische Landesregierung die Landesärztekammer (LÄKH) und die Kassenärztliche Vereinigung (KVH), mit ihren jeweiligen Stärken die Corona-Impfstrategie zu unterstützen. Die Impfstrategie ging damals von einer raschen Zulassung der ersten SARS-CoV-2-Impfstoffe und deren umfassenden Verfügbarkeit aus, sodass die 28 Impfzentren ab Mitte bis Ende Dezember 2020 den Betrieb aufnehmen sollten, wofür hohe Zahlen an Einsatzwilligen benötigt würden.
Die LÄKH hatte dabei die Aufgabe übernommen, Ärztinnen und Ärzte sowie nach Möglichkeit auch Medizinische Fachangestellte (MFA) und Medizinstudierende in klinischen Semestern für den Einsatz zu gewinnen und an die Zentren zu melden. Diese Aufgebote konnten in Kooperation mit dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. und den hessischen Universitätskliniken realisiert werden. Angehörige weiterer Berufsgruppen, die sich gemeldet hatten, wurden unter dem Sammelbegriff „Helfer“ gleichfalls registriert. Alle Daten wurden den Impfzentren in datengeschützter Form zum Abruf bereitgestellt.
An die Landespolitik wurde vonseiten der Ärzteschaft wiederholt dringlich appelliert, folgende offene Fragen zu klären und die Antworten zu kommunizieren: Haftungsabsicherung für das Handeln der eingesetzten Kräfte, Absicherung gegen Unfall und Berufsunfähigkeit, Honorierung, Sozialversicherungspflicht, Steuern, Impfung der am Impfgeschehen zum Einsatz Kommenden.
Wie ging es weiter?
Als wesentliche Fragen Ende Januar 2021 noch nicht bzw. unzureichend beantwortet waren, sahen sich LÄKH und KVH veranlasst, im Februarheft des Hessischen Ärzteblatts in einem Positivpapier die Ärztinnen und Ärzte Hessens darüber zu informieren, unter welchen Vertragsbedingungen ein Einsatz angenommen werden könnte. Insbesondere das „Lohn-Dumping“ bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch bei MFA war ein beständiges Ärgernis.
Dennoch fanden sich weiterhin viele Motivierte zum Einsatz bereit, die sich nur langsam verbessernde Zufuhr an Impfstoffen erst in den sechs Regionalzentren, dann in allen 28 Impfzentren zu verabreichen. Es mehrte sich aber auch die Zahl der Unzufriedenen, die vonseiten der zuständigen Impfzentren zu oft leider nichts hörten: Werden wir überhaupt gebraucht, wann können wir mit einem Einsatz rechnen?
Wo stehen wir heute?
Das Aufgebot der Kammer von Ärztinnen und Ärzten sowie med. Fachpersonen für den Einsatz in den hessischen Impfzentren endet formal zum 28.02.2021. Seit Ende Januar haben wir jede aktive Bewerbung eingestellt und die Meldekanäle nur noch für Selbstmeldende offen gelassen. Bis zum 25.02.2021 sind
- 3.450 Ärztinnen & Ärzte
- 217 Studierende
- 332 Helfende verschiedener Profession und
- 644 MFA den Impfzentren zum Abruf gemeldet worden, insgesamt also die stolze Zahl von
- 4.643 Einsatzwilligen.
Diese große Hilfsbereitschaft verdient die besondere Anerkennung und den Dank der Ärzteschaft, der medizinischen Berufsgruppen und insbesondere der Bevölkerung und ihrer Landesregierung.
Die tatsächliche Zahl der bislang zum Einsatz Gekommenen bleibt letztlich leider unklar. Nach den uns gegebenen Antworten laufen die Zentren mit rund 30 % Auslastung. Abhängig vom künftigen Impfstoffnachschub, aber auch von der geplanten (anteiligen) Verlagerung des Impfens in die dazu bereiten Arztpraxen ist offen, ob und wann wie viele Einsatzwillige noch zum Einsatz kommen.
Wir, die Landesärztekammer Hessen, werden aus Gründen der Sicherstellung der Impfung der Bevölkerung die Daten der Einsatzwilligen noch mehrere Monate bereitgestellt lassen. Denjenigen, die noch nicht zum Einsatz kamen, danken wir ausdrücklich und bitten herzlich um weitere Geduld.
Mit allem, was im Rückblick betrachtet in Hessen hätte schneller und besser laufen können – werden wir mit Ihrer Hilfe unseren Beitrag für die Bevölkerung leisten!
Es grüßt Sie herzlich Ihr
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen
1 Vgl. HÄBL 02/2021, S. 98.