Die behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in Hessen werden zum 1. Januar 2022 im Umweltressort zusammengeführt.
Das deutsche Strahlenschutzrecht wurde zum 1. Januar 2019 umfassend neu geregelt. Röntgenverordnung und alte Strahlenschutzverordnung wurden ersetzt durch Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung entschieden, die bislang getrennten behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz (Sozialressort), Nuklearmedizin, Strahlentherapie und andere Strahlenschutzthemen (Umweltressort) zum 1. Januar 2022 zusammenzuführen.
Der Vollzug der strahlenschutzrechtlichen Aufgaben wird unverändert bei den drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt liegen, dort künftig in den Umweltabteilungen. Für technische Fragestellungen wird das Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel eingerichtet. Bestimmte Aufgaben verbleiben wie bisher bei den Landesärztekammern. Ebenso unberührt bleiben die Aufgaben der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stelle Hessen im Bereich Qualitätssicherung in der Medizin. Oberste Landesbehörde in allen Strahlenschutzbelangen ist künftig das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden. Kontakt: strahlenschutz@umwelt.hessen.de
Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz“