Im März 2020 übernahm ich für die Landesärztekammer Hessen das Amt der Mobbingbeauftragten.

Um eine bessere Einordnung meiner Möglichkeiten zu bieten, schildere ich in diesem Artikel, welche Unterstützung ich innerhalb dieses Amtes bieten kann, aber auch, wo meine Grenzen liegen.

In aller Regel nehme ich telefonisch Kontakt mit den betroffenen Personen auf – sofern mir entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden. Ich definiere gemeinsam mit den Anrufenden, ob sie ihre persönlichen Grenzen überschritten sehen und ob sie etwas gegen diese Situation unternehmen wollen. Denn eine relevante Änderung der belastenden Situation ist nur zu erwarten, wenn der oder die Anrufende bereit ist, aktiv die Lösung des Problems anzugehen.

Neutraler Ansprechpartner für von Mobbing betroffene Ärztinnen und Ärzte: Yvonne Jäger, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie

Nach einer ersten telefonischen „Bestandsaufnahme“, in der ich mir die bestehenden Konflikte schildern lasse, bespreche ich mit den Anrufenden, welche Möglichkeiten der Unterstützung ich in diesem konkreten Fall anbieten kann – aber auch, welche Erwartungen ich nicht erfüllen kann. Auf die Einhaltung der Schweigepflicht können sie sich hierbei jederzeit verlassen.

Den Hauptteil meiner Tätigkeit verbringe ich damit, mit den Anrufenden mögliche Auswege zu besprechen. Meist gibt es drei Lösungsstrategien, die sich anbieten:

  1. Ausweg: Akzeptieren „…bleiben und nichts unternehmen...“ – Das ist meist keine befriedigende Lösung, denn die Anrufer melden sich ja, weil sie eben unter der Situation leiden.
  2. Ausweg: Klären „…in die persönliche Auseinandersetzung gehen…“ – Diese Möglichkeit ist nur dann erfolgversprechend, wenn der/die Anrufende bereit ist, sich aktiv mit dem Mobber auseinanderzusetzen.
  3. Ausweg: Gehen „…die Entscheidung treffen, den jetzigen Arbeitsplatz zu verlassen…“

Dies ist eine abstrakte Darstellung, da jeder dieser Auswege zahlreiche Optionen der Umsetzung bietet. Dennoch läuft die Lösung des Mobbing-Problems meist auf diese drei Auswege hinaus. Dabei sind auch Kombinationen denkbar, indem man z. B. zunächst versucht, das Mobbing-Problem zu akzeptieren und die Angriffe ins Leere laufen zu lassen. Wenn dies nicht funktioniert, kann man verstärkt die Auseinandersetzung suchen. Sollte die Situation dauerhaft unbefriedigend bleiben, ist das Verlassen des Arbeitsplatzes häufig eine Option.

Wenn es die Anrufenden wünschen, erarbeite ich mit ihnen einige Möglichkeiten, wie man sich bei Mobbing-Attacken verhalten kann. Meist läuft dies auf einige grundlegenden Verhaltensregeln hinaus, wie „klaren Kopf“ behalten, sich in Selbstbeherrschung üben, sich nicht provozieren lassen, sich absichern (z. B. durch Notieren von Zeugen oder Führen eines Tageskalenders), aber auch prüfen, ob die Kritik –oder zumindest ein Teil davon – gerechtfertigt ist.

Ich biete in Einzelfällen an, dass ich mit den Anrufenden bespreche, wie man Mobbing-Angriffe geschickt abwehren und eine persönliche Strategie gegen Mobbing entwickeln kann. Möglichkeiten, die man gut im Vorfeld üben kann, sind z. B.:

  • Möglichst einsilbig antworten (mit einem unbeteiligten „Ja“ oder „Nein“, einem „Ok“ oder ganz einfach mit „Das ist nicht wahr“; nicht der Versuchung nachgeben, sich weiter zu erklären, wenn die Kritik nur dazu dient, zu provozieren).
  • Kommunizieren, dass die ungerechtfertigte Kritik nicht in Ordnung ist: „Ihre Kritik ist nicht gerechtfertigt. Aber ich kann es akzeptieren, dass Sie eine falsche Wahrnehmung von mir haben.“
  • Ansprechen, dass das Verhalten des Mobbers inakzeptabel ist: „Sie Verhalten sich mir gegenüber auf eine nicht akzeptable Art und Weise und ich bin nicht bereit, ein solches Gespräch fortzuführen“; „Ich bin nicht überempfindlich, aber ich kann es akzeptieren, dass Sie eine falsche Wahrnehmung von mir haben.“

Zusammenfassend verstehe ich meine Aufgabe als Mobbingbeauftragte darin, dass ich den Anrufenden als beratende Stelle zur Seite stehe, zuhöre und beim Finden von Lösungsmöglichkeiten und Erarbeiten von möglichen Auswegen eine „Anschubhilfe“ gebe.

Eine Rechtsberatung oder eine psychotherapeutische Behandlung kann ich dagegen nicht anbieten.

Yvonne Jäger, Mobbingbeauftragte der Landesärztekammer Hessen

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Man kann von Mobbing am Arbeitsplatz sprechen, wenn man sich im Konflikt mit Kollegen oder Vorgesetzten befindet und über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch auf abwertende, respektlose oder schikanierende Art und Weise behandelt wird. Zu typischen Mobbinghandlungen gehören Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer Person oder ihrem Tun.

Es ist jedoch nicht vordringlich, „Mobbing“ zu definieren. Wenn man das Gefühl hat, dass seine persönlichen Grenzen überschritten werden und man dies nicht tolerieren möchte, sollte man aktiv werden. Je früher man sich effektiv zur Wehr setzt, desto einfacher kann man die Situation unter Kontrolle bekommen.

Mobbing wirkt sich in erster Linie auf das Opfer aus. Jedoch können alle Konflikt-beteiligten leiden und letztendlich über das Mobbing krank werden. Das Betriebsklima kann vergiftet werden. Mitarbeiter „suchen das Weite“. Der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch Mobbing verursacht wird, ist hoch.

Um die Mobbingbeauftragte Yvonne Jäger zu kontaktieren, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung.

Kontakt:

Sabine Schmitz, Fon: 069 97672-113, E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de

Karin Eckert, Fon: 069 97672-163, E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de

Um die Mobbingbeauftragte zu kontaktieren, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung, Fon: 069 97672-113 oder -163, E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de