Gemäß § 25 Abs. 5 Satz 2 der HRDG-Durchführungsverordnung müssen Notärztinnen und Notärzte jährlich zu den Themenbereichen der Notfallversorgung einschließlich Reanimationsmaßnahmen und -algorithmen fortgebildet werden. Diese Fortbildung muss mindestens 16 Stunden betragen. Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Kurs-ausfälle hat die Landesärztekammer Hessen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) empfohlen, die Fortbildungspflicht der Notärztinnen und Notärzte analog der des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals per Erlass auszusetzen.
Die Qualifikation „Leitender Notarzt“ der Landesärztekammer ist auf drei Jahre befristet. In diesem Jahr konnten wegen der Pandemie bisher nur wenige Kurse angeboten werden, so dass etliche Urkunden bereits abgelaufen sind bzw. noch ablaufen werden. Für die September-Sitzung der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer ist geplant, eine rückwirkende Verlängerung der Urkunden zu beschließen, so dass für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin Rechtssicherheit besteht. Die Veröffentlichung des Beschlusses ist für die Ausgabe 11/2020 des Hessischen Ärzteblattes vorgesehen.
Dr. med. Dipl. Chem. Paul Otto Nowak, Vorsitzender des Ausschusses Notfallversorgung und Katastrophen- medizin der LÄKH