Covid-19-Strategie in unserem Bundesland

Kaum ein anderes Bundesland ist für die Corona-Krise besser aufgestellt als Hessen. Durch das „Hessische Rettungsdienstgesetz“ und das „Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz“ sowie den dazugehörigen Verordnungen wurden wichtige Grundstrukturen geschaffen und weiterentwickelt, die jetzt zum Einsatz kommen. Für die Krankenhäuser existiert seit 2007 der „Krankenhaus Einsatzplan in Hessen“ als Neukonzeption von Notfallplanung und Risikomanagement in hessischen Krankenhäusern. Zum 1. Januar 2016 wurde durch das Hessische Ministerium des Innern der „Katastrophenschutz in Hessen“ neu konzipiert. Der Pandemieplan des Landes Hessen wurde 2007 vom Hessischen Sozialministerium unter Beteiligung von 88 Experten, darunter auch der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), erstellt.

Durch Initiative des Frankfurter Stadtgesundheitsamtes wurde bereits 2012 die schnelle Patientenzuweisung in die Krankenhäuser mittels IVENA (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis) landesweit in Hessen als erstem Bundesland eingeführt. Aktuell in der Corona-Krise wurde unter Beteiligung von Anwendern innerhalb einer Woche ein Sonderlagenmodul Covid-19 integriert und seit dem 20. März 2020 kurzfristig freigeschaltet. Noch vor Ostern wurde dieses Sondermodul um das Register PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erweitert.

Seit dem 13. März 2020 wurden bisher sechs „Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ durch die Hessische Landesregierung erlassen. Die drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt haben jeweils zwei Allgemeinverfügungen zu Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz veröffentlicht.

Neuer Planungsstab wegen der Corona-Pandemie

Wegen der Corona-Krise wurden für die Koordination und den Ausbau der Kapazitäten der medizinischen Versorgung der Planungsstab „Stationäre Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten“ beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) eingerichtet. Der Planungsstab entwickelt eine funktionierende Versorgungsstruktur, unterstützt und berät die Krankenhäuser und erarbeitet Handlungsoptionen zur Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Dazu wurden in jedem der sechs hessischen Versorgungsgebiete koordinierende Krankenhäuser benannt. Täglich werden aktuelle Lageberichte vom Krisenstab des Landes Hessen veröffentlicht. Durch das Verbot der elektiven Eingriffe in den hessischen Krankenhäusern sind etwa 10.500 Betten frei, hinzu kommen 600 Betten mit Beatmungsmöglichkeit und 400 Betten mit intensivmedizinischer Überwachung (Stand 01.01.2020).

Zahlen in Hessen bei Redaktionsschluss laut RKI (16.04.2020, 0:00 Uhr): 187 Todesfälle, 6.470 bestätigte Corona-Fälle, davon zur Zeit stationäre Patienten sowie freie Betten (Quelle: IVENA Stand 16.04.2020, 11 Uhr):

Betten gesamt

Normalstation

Intensiv mit Beatmung

Intensiv ohne Beatmung

bestätigt

          566

          319

       214

                  33

Verdacht

          351

       291

         39

            21

freie Betten

     12.699

       11.418

     882*

            399

* davon mit extrakorporaler Membranoxygenierung ECMO: 38 Betten

Insgesamt stehen in Hessen 35.000 Krankenhausbetten zur Verfügung. Hinzu kommen noch stationäre Behandlungskapazitäten in Rehabilitationseinrichtungen. Viele Kliniken haben die Zahl ihrer Intensiv- und Beatmungsbetten bereits erheblich gesteigert. Die Anzahl der Beatmungsgeräte von 1.400 in Hessen soll laut HSMI innerhalb kurzer Zeit verdoppelt werden (alle Angaben laut HMSI).

In einem Spitzengespräch in Wiesbaden Anfang März haben sich das Land Hessen, die LÄKH und die Hessische Krankenhausgesellschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) darauf verständigt, auch in Hessen zentrale Covid-19-Koordinierungscenter einzurichten. Dazu wurden von der KVH Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Verfügung gestellt und mit Personal ausgestattet. „Für die Frage, ob Patienten im Testcenter getestet werden, gibt es nur zwei Entscheidungswege: Der Kontakt mit der 116 117 ergibt eine entsprechende Indikation oder das Gesundheitsamt schickt Patienten dorthin“, informiert die Website der KVH. Im März hat die KVH ein Ablauf-Diagramm und einen Corona-Leitfaden herausgegeben (mit dem Titel: „Ambulante Versorgung von Patienten mit manifester Covid-19-Erkrankung (Laborbestätigte oder klinisch gestellte Diagnose) – Hinweise zu Diagnostik, Therapie und Versorgungsmanagement“).

Die Leiter der Zentralen Notaufnahmen in Hessen haben sich bereits seit einigen Jahren zu einer Gruppe zusammengeschlossen, die mittlerweile über 50 Mitglieder hat (DGINA-Landesgruppe). Frühzeitig wurde hier begonnen, einen gemeinsamen Wissensspeicher aufzubauen, heute ein umfangreiches digitales Nachschlagewerk. Täglich werden von der Gruppe Informationen über stationäre hessische Covid-Kranke ausgetauscht. Zurzeit gibt es leider eine Knappheit von Schutzausrüstung, insbesondere FFP II- und FFP III-Masken sowie Desinfektionsmitteln. Seitens der Bundes- und Landesregierung wurde rasche Abhilfe versprochen.

Fazit: Die ergriffenen Maßnahmen wirken!

Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Vorsitzender des Ausschusses Notfallversorgung und Katastrophenmedizin der LÄKH, Mitglied im Landesbeirat für den Rettungsdienst des HMSI