Die Aufgaben der Weiterbildungsabteilung gestalten sich vielseitig:

Neben der oft umfangreichen telefonischen Beratung und Auskunft rund um das Thema Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, (angehende) Weiterbildungsbefugte, Berufsverbände, ärztliche Behörden und berufspolitische Gremien stehen Planung, Organisation und Durchführung von Prüfungen für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen im Fokus der Weiterbildungsabteilung (siehe Tabelle).

Tabelle: Erfolgreiche Prüfungen                und erteilte Zusatzbezeichnungen im Jahr 2019

Facharztbezeichnungen:

1.050

Schwerpunktbezeichnungen

38

Zusatzbezeichnungen:

879

                                           davon mit Prüfung:

156

Fachkunden im Strahlenschutz

552

Die Antragsbearbeitung zur Anerkennung von Bezeichnungen gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) und für die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen macht den größten Anteil der täglich anfallenden Arbeiten aus.

Das Planen und Durchführen von Gutachterausschüssen gehört ebenso zum Alltag der Abteilung wie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit kammerinternen und -externen Organisationen. Auch Auslandsanerkennungen für Ärztinnen und Ärzte aus einem EU-, EWR- oder Drittland und die Anerkennung ärztlicher Tätigkeit aus dem Ausland, damit Arbeitgeber eine Einstufung in eine Gehaltsgruppe vornehmen können, kommen sehr häufig vor. Im Bereich Allgemeinmedizin gehören vor allem Vorwegentscheide zur Beantragung einer Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zum täglich Brot. Aber auch in anderen Fachbereichen werden immer häufiger Vorwegentscheide gestellt.

Zu den internen Aufgaben gehören zusätzlich die umfangreiche Archivierung und Digitalisierung von Antragsunterlagen und Schriftverkehr von mehreren tausend Anträgen und Anfragen pro Jahr. Die Berufungsverfahren für Prüfer und Vorsitzende ist umfangreich durchzuführen und abzubilden. In Arbeitsgruppen wird eine serviceorientierte und sorgfältige Bearbeitungsweise aller in der Abteilung landenden Anliegen stetig optimiert.

Die Kenntnisstandprüfungen für Ärztinnen und Ärzte, die aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen und eine Approbation erlangen möchten, werden von der Weiterbildungsabteilung geplant, organisiert und im Reinfried-Pohl-Zentrum in Marburg durchgeführt.

Zukünftig werden auch die Fachsprachprüfungen durch die Landesärztekammer organisiert und abgewickelt.

Anträge auf Erteilung von Fachkunden im Strahlenschutz werden von der Weiterbildungsabteilung als zuständige Stelle geprüft und Bescheinigungen erstellt, auch wenn diese Verordnung nicht der Weiterbildungsordnung unterliegt.

Die unterschiedlichen Rechtsnormen wie z.B. das Heilberufsgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz und die ärztliche Berufsordnung gehören neben der Weiterbildungsordnung zu den täglichen Werkzeugen der Mitarbeiter/innen und müssen bei vielen Antragsverfahren berücksichtigt werden.

Was uns wichtig ist:

  • Guten Service in angemessenem und leistbarem Zeitrahmen bieten zu können.
  • Gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Prüfungsgremien und Gutachtern.
  • Vollständige Anträge sichern eine schnelle Bearbeitung.
  • Mehr Verständnis von außen dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen und der Grundsatz der Gleichbehandlung im Vordergrund steht.

Petra Hench-Rueda, Abteilung Ärztliche Weiterbildung, Koordination

Jens Sudmann, Leiter Abteilung Ärztliche Weiterbildung der LÄK Hessen, E-Mail: weiterbildung@laekh.de