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eLogbuch für Weiterbildungsbefugte
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Allgemeine Informationen zum eLogbuch
- Das eLogbuch - Dokumentation der Ärztlichen Weiterbildung
(Hessisches Ärzteblatt, Ausgabe 02/2021)
- Das eLogbuch - Dokumentation der Ärztlichen Weiterbildung
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Verpflichtende Dokumentation und Bestätigung im eLogbuch
§2a (7) WBO 2020
Das von der Landesärztekammer Hessen herausgegebene elektronische Logbuch für die Weiterbildung (Logbuch) dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte durch den Weiterzubildenden sowie der Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes durch den zur Weiterbildung befugten Arzt. Das jeweilige Logbuch enthält die in den Abschnitten B bzw. C geregelten Weiterbildungsinhalte sowie Richtzahlen. Die Darstellung erfolgt nach Maßgabe der Anlage.
§5 (3) WBO 2020
Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie inhaltlich und zeitlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes gemäß § 8 Abs. 1 zu bestätigen. Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Ende eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und im Logbuch dokumentiert wird. Bestehende Defizite und weitere Ziele werden aufgezeigt.
§8 (1) WBO 2020
Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in dem Logbuch gemäß § 2a Abs. 7 kontinuierlich zu dokumentieren. Hierzu ist mindestens einmal jährlich die Bestätigung des Weiterbildungsstandes im Logbuch durch den zur Weiterbildung befugten Arzt erforderlich. Die Dokumentation der Gespräche gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 erfolgt ebenfalls im Logbuch.
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Zusätzliche wichtige Infos der Bundesärztekammer zur eLogbuch-Anwendung
- Demosystem von eLogbuch: https://elogbuch-demo.bundesaerztekammer.de/Home/Login
Diese Demoseite dient nur zur Vorschau auf das eLogbuch! - Informationen zur Webanwendung eLogbuch finden Sie unter:
www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/elogbuch - FAQ für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA):
www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/elogbuch/faq - FAQ für Weiterbildungsbefugte (WBB):
www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/elogbuch/faq
Der Support der Bundesärztekammer (BÄK) ist über das Kontaktformular unter: www.baek.de/kontakt-elogbuch erreichbar. Anfragen, die über dieses Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem. Selbstverständlich steht der BÄK-Support auch telefonisch zur Verfügung, die Rufnummern finden Sie ebenfalls über die Seite www.baek.de/kontakt-elogbuch.
- Demosystem von eLogbuch: https://elogbuch-demo.bundesaerztekammer.de/Home/Login
FAQ zum eLogbuch
Die häufigsten Fragen der Weiterbildungsbefugten (WBB)
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1. Wie erhalte ich meinen Benutzernamen für die eLogbuch-Anwendung als WBB?
Sobald Sie eine Befugnis von der Landesärztekammer Hessen ausgesprochen bekommen haben, werden Sie automatisch im eLogbuch registriert. Der Benutzername wird automatisch generiert und Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Zusätzlich finden Sie Ihren Benutzernamen beim Login vom Portal ins eLogbuch in der blau hinterlegten Schaltfläche “Zum eLogbuch als WBB-060-…” oder "...eLogbuch-060-...". In Ihren persönlichen Einstellungen im eLogbuch (oben rechts Ihren Namen anklicken) finden Sie den Benutzernamen direkt an erster Stelle. Alle ehemals Befugten müssen sich über das Portal der Landesärztekammer Hessen selbst registrieren. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier. Bei Bedarf geben Sie den eLogbuch-Benutzernamen bitte an Ihre ÄiWs weiter. Ggf. ist ohne diesen eine Freigabe des eLogbuchs an Sie nicht möglich!
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2. Wo kann ich Freigaben für mich sehen?
In der eLogbuch-Übersicht im Menü “Freigaben für mich”. Dort sehen Sie wann Ihnen von wem ein eLogbuch freigegeben wurde. Über “Anzeigen” kommen Sie direkt in das freigegebene eLogbuch-Dokument.
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3. Wie bestätige ich Kompetenzen und Fallzahlen?
Bei den von Ihnen zu bestätigenden Weiterbildungsgesprächen und den Kompetenzen (Methoden- und Handlungskompetenzen) erscheinen am linken Bildrand blaue Randmarkierungen. Wenn Sie die Zeilen, die am linken Bildrand diese Randmarkierungen haben, anklicken, sehen Sie, für welche Kompetenzen Bestätigungsanfragen für Sie vorliegen (es öffnet sich eine Art “Untermenü”). Mit dem Plus-Zeichen in diesen Zeilen (erscheint rechts) können Sie die Bestätigungsanfrage kopieren und mit dem Haken die Bestätigung vornehmen und speichern. Dieses Vorgehen funktioniert auch bei der Bestätigung von Fallzahlen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Schaltfläche “Bewertung hinzufügen” zu verwenden. Bei Fallzahlbestätigungen erscheint zusätzlich die Schaltfläche “Bestätigung mit Anzahl hinzufügen”. Durch die Aktivierung des Schnellerfassungsmodus können Sie direkt durch Doppelklicks in den Bestätigungsfeldern die Bestätigung vornehmen.
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4. Warum sieht die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung (ÄiW/AiW) meine Bestätigungen nicht?
Wahrscheinlich haben Sie das Logbuch noch nicht wieder zurückgegeben. Dazu muss die Schaltfläche “Logbuch zurückgeben” betätigt werden.
Achtung: Sie erhalten dann die Möglichkeit, einen Kommentar hinzuzufügen (nicht verpflichtend) und müssen dann ein weiteres Mal die Schaltfläche “Zurückgeben” anklicken. Erst dann ist das eLogbuch wirklich zurückgegeben und die ÄiW/der AiW kann Ihre Bestätigungen sehen.
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5. Wie gehe ich bei der Eintragung für das jährliche Weiterbildungsgespräch vor?
Wenn Sie eine Bestätigungsanfrage für ein stattgefundenes Weiterbildungsgespräch bekommen, klicken Sie unter “Weiterbildungsgespräche” auf die Zeile mit dem jeweils eingetragenen Weiterbildungsgespräch. In der Zeile darunter erscheint rechts “Bestätigung hinzufügen”. Dort können Sie das Gespräch kommentieren und rechts mit dem Haken bestätigen.
Gemäß §5 (3) WBO 2020 ist der befugte Arzt/die befugte Ärztin verpflichtet, mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Ende eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und im Logbuch dokumentiert wird, zu führen. Bestehende Defizite und weitere Ziele werden aufgezeigt.
Online-Seminare zum eLogbuch für Weiterbildungsbefugte
Das Seminarangebot beinhaltet
- Allgemeines zum Thema eLogbuch,
- eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung der Funktionen des eLogbuchs,
- Fragestellungen und Austausch zum eLogbuch.
Die Online-Seminare dauern jeweils ca. 1 Stunde und werden von einer Mitarbeiterin der Abteilung Ärztliche Weiterbildung geleitet.
Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt kostenfrei!