Warten auf Bundessozialgericht: Vorerst keine weiteren Beitragsbescheide für Privatärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Die Umsetzung der Einbeziehung der Privatärzte in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ausgesetzt. Privatärztlich tätige Ärzte (Privatärzte) in Hessen können auch im Jahr 2023 die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2022 erhalten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen informiert ausführlich über den aktuellen Stand des Themas in einem Artikel im Hessischen Ärzteblatt, der mit der Ausgabe 01/2023 am 23.12.2022 erscheinen wird. Wir veröffentlichen den Artikel vorab auf unserer Website. Sie können ihn hier herunterladen.