Vergütung für Krebsmeldungen wird deutlich erhöht

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Ab dem 01.02.2024 wird die Meldevergütung für die Krebsmeldungen deutschlandweit angepasst und endlich erhöht. Nach fast 10 Jahren ohne Veränderung ist damit die seit Beginn der klinischen Krebsregistrierung geltende Meldevergütung  abgelöst worden.

Auch der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski, hatte sich bei den zuständigen Institutionen (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) für eine dem Aufwand angemessene Erhöhung der Meldevergütung eingesetzt.  

Statement Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen    

"Vor mehr als zehn Jahren trat das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft. Dies führte dazu, dass die Bundesländer klinische Krebsregister einrichteten. Mit den Jahren war der steigende Aufwand für die Meldung bei weitem nicht mehr durch die bisherige Vergütung gedeckt. Diese defizitäre Situation führte zu einer geringeren Motivation der onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte, ihren Meldepflichten nachzukommen. Dadurch litt die Datenqualität und folglich die Aussagekraft von Auswertungen. Nach zehn Jahren war es längst überfällig, dass die Meldevergütung angepasst wurde.

Die Krebsregister in Deutschland dürfen im europäischen Vergleich nicht das Schlusslicht bilden. Sie können nur effektiv arbeiten, wenn Ärztinnen, Ärzte und ihre Teams ihrer Meldepflicht mit zeitgemäßen Werkzeugen bei einer auskömmlichen Vergütung nachkommen. Mit der neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung und der Aussicht auf deren erneute Anpassung in drei Jahren wurden erste hoffnungsstiftende Schritte getan."

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website des Hessischen Krebsregisters.