Paxlovid©: Bezug, Bevorratung und Abgabe
Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2022 das oral anwendbare, antivirale Arzneimittel Paxlovid© mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir/Ritonavir der Firma Pfizer zentral beschafft. Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 können vor allem in vulnerablen Gruppen dazu beitragen, schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern. Paxlovid© steht zur Behandlung von Covid-19 bei Erwachsenen zur Verfügung, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren Covid-19-Verlauf zu entwickeln. Das Arzneimittel sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose von Covid-19 und innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn angewendet werden.
Ab sofort dürfen Hausärzt Paxlovid© abgeben. Über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Gesundheit in einer Bekanntmachung informiert. Ausführliche Infos dazu finden Sie in der folgenden Linkliste:
- "Abgabe von Paxlovid: Das sind die Regeln", aerzteblatt.de, 19.08.2022
- Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid©)
- Informationen für Angehörige der medizinischen Fachkreise
- Zum klinischen Nutzen von Molnupiravir und Nirmatrelvir in der Behandlung nicht hospitalisierter Patienten mit COVID-19 und einem Risiko für einen schweren Verlauf
- Gebrauchsinformationen für Patientinnen und Patienten
- Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 16. August 2022
- Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsordnung vom 16. August 2022