Neuer Covid-19-Impfstoff Nuvaxovid: Sonderimpftermine für einrichtungsbezogen Impfpflichtige
Der erste proteinbasierte Covid-19-Impfstoff Nuvaxovid des US-Pharmaunternehmens Novavax wird in begrenzten Mengen voraussichtlich ab der 8. KW verfügbar sein. Aufgrund der begrenzten Mengen wird Nuvaxovid im ersten Quartal 2022 zunächst an die Gesundheitsämter verteilt werden. Damit soll im ersten Schritt den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne von § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (u.a. in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe) ein Impfangebot unterbereitet werden.
Die Gesundheitsämter unterstützen diesen Prozess, indem sie Sonderimpftermine für diesen Personenkreis anbieten. Die Termine werden voraussichtlich am Ende der KW 7 zentral auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht. Zur Teilnahme an einer diesen Sonderimpfaktionen ist eine formlose Bescheinigung über eine Beschäftigung in einer in § 20a IfSG genannten Einrichtung hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Informationen zu den Corona-Impfstoffen finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfstoffe-gegen-covid-19//