Hessen: Ablösung der Coronavirus-Schutzverordnung ab dem 02.04.2022
Ab dem 02.04.2022 wird die aktuell gültige Coronavirus-Schutzverordnung durch die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen abgelöst. Damit entfallen alle bisherigen Regelungen bis auf:
Maskenpflicht:
- in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
- in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Testpflichten:
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.
- In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Im Übrigen bleiben die Regelungen der Corona-ArbeitsschutzV zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Hessischen Landesregierung.
Landesärztekammer Hessen