Hessen: Ablösung der Coronavirus-Schutzverordnung ab dem 02.04.2022

Aktuelles

Ab dem 02.04.2022 wird die aktuell gültige Coronavirus-Schutzverordnung durch die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen abgelöst. Damit entfallen alle bisherigen Regelungen bis auf:

Maskenpflicht:

  • in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten,
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Testpflichten:

  • für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
  • Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.
  • In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.

Im Übrigen bleiben die Regelungen der Corona-ArbeitsschutzV zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Hessischen Landesregierung.