Gute Nachrichten: Corona-Schutzimpfungen für Ärzte und medizinisches Personal bereits ab Ende Februar
In Absprache mit der Landesärztekammer Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung und wird die Hessische Landesregierung zunächst allen Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischem Personal nach § 3 der Impfverordnung des Bundes die Möglichkeit eröffnen, sich am 27. und 28. Februar 2021 sowie am 6. und 7. März 2021 in den 28 Impfzentren mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen zu lassen. Es handelt sich hierbei um bis zu 80.000 Personen, die von diesem Angebot Gebrauch machen können. Die Terminkoordinierung und -organisation erfolgt für diese Personengruppe ausschließlich durch die Gebietskörperschaften (Landkreise bzw. Impfzentren). Die Arztpraxen werden von den Impfzentren informiert. Die berechtigten Personen können sich direkt in den 28 Impfzentren ihre Schutzimpfung geben lassen. Die Landesärztekammer Hessen kann leider nicht bei der Terminvereinbarung unterstützen.
"Das sind gute Nachrichten für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen", betont der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski: "Seit bald einem Jahr behandeln sie ihre Patientinnen und Patienten unter Corona-Bedingungen und benötigen dringend diese wirksame Impfung gegen das Virus. Ich rufe die Kolleginnen und Kollegen auf, dieses Angebot ganz aktiv zu nutzen. Eine hohe Impfbereitschaft bei den medizinischen Berufen ist ein wichtiges Signal für unser Land."