Ehegattennnotvertretung: Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde im Mai 2022 verabschiedet und ist am 01.01.2023 in Kraft treten.
Neben der Modernisierung des Betreuungsrechts enthält das Gesetz auch die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB). Ehegatten sollen danach füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Untersuchungen usw. treffen und Behandlungsverträge abschließen können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zwecks Umsetzung dieses neuen Rechts ein entsprechendes Dokument erarbeitet. Dieses besteht aus einem zweiseitigen Formular nebst anschließenden, vierseitigen Hinweisen.
Das Musterformular "Ehegattennotvertretung" können Sie hier herunterladen.