Aktive Immunisierung gegen Hepatitis B
Die Landesärztekammer Hessen möchte Sie als ärztliche/-n Arbeitgeber/-in auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinweisen,
- Beschäftigte, insbesondere auch die Auszubildenden, bei Aufnahme der Tätigkeit über die für sie in Frage kommenden Immunisierungsmaßnahmen zu informieren
sowie
- gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin, der/die die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt, festzulegen, welche Impfungen im Einzelfall notwendig sind, und die erforderlichen Impfungen kostenlos anzubieten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung empfehlen den gefährdeten Beschäftigten im Gesundheitsdienst dringend, von der Möglichkeit der für sie kostenlosen aktiven Schutzimpfung gegen Hepatitis B Gebrauch zu machen.
Rechtsgrundlage ist die Biostoffverordnung (BGR 250/TRBA 250) "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". Die vorgeschriebene Schutzimpfung gehört zu der betriebsärztlichen Betreuung.