EFN-Barcode-Bestellung

Gemäß der ärztlichen Berufsordnung in Hessen müssen sich alle Ärztinnen und Ärzte fortbilden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Fachärztinnen und Fachärzte in vertragsärztlicher Niederlassung und im Krankenhaus zur Fortbildung verpflichtet. Innerhalb von 5 Jahren sind 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Damit die erworbenen Fortbildungspunkte auf ihrem Punktekonto gutgeschrieben werden können, erhalten alle Neumitglieder der LÄKH zusammen mit einem Begrüßungsschreiben einen Satz Barcode-Aufkleber. Diese sind mit einer einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) versehen, die eine eindeutige Zuordnung des Barcodes zu dem entsprechenden Mitglied ermöglicht.

Bei dem Besuch einer Fortbildung ist ein solches Etikett mit der eigenen EFN mitzubringen und die dort ausgelegte Teilnehmerliste zu unterschreiben. Der Veranstalter der Fortbildung meldet die Teilnahme mit Hilfe des Elektronischen Informationsverteilers (EIV) an die Ärztekammer. Es empfiehlt sich, den aktuellen Fortbildungspunktestand im Mitglieder-Portal der LÄKH zu überprüfen, um sicher zu stellen, dass die Fortbildungspunkte gemeldet wurden.

Nachbestellung der Barcode-Aufkleber

Die Barcode-Etiketten können Sie über das Mitglieder-Portal der LÄKH oder bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer telefonisch oder schriftlich nachbestellen.

Weitere Infos:

FobiApp - die hessische App für die ärztliche Fortbildung

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