Medizin in Hessen studieren ohne Numerus Clausus - Bewerbungskampagne startet am 1. Februar

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Sie möchten Landärztin oder Landarzt werden oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten? Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) startet am 1. Februar 2023 die zweite Bewerbungskampagne für das Wintersemester 2023/2024 für Studienplatzbewerber/-innen ohne Numerus Clausus.

Bei dieser Möglichkeit des Hochschulzugangs ist nicht die Schulabschlussnote entscheidend. Er spricht vielmehr einen erweiterten Bewerbungskreis an und ist ein Baustein, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und die hausärztliche Versorgung zu stär­ken. Die späteren Medizinerinnen und Mediziner werden als Landärztin oder Land­arzt in Hessen beziehungsweise Amtsärztin oder Amtsarzt in einem der derzeit 24 hessischen Gesundheitsämter arbeiten.

Weitere Infos und Link zum Bewerbungsportal unter www.hlfgp.hessen.de